2 > Methodische Grundlagen
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3 > Emissionen in die Luft 97<br />
3.14 Cadmium (Cd)<br />
3.14.1 Ökologische Wirkung<br />
Cadmium ist für Mensch und Tier bei chronischer Belastung bereits in geringen Mengen<br />
toxisch. Gebunden an Aerosole wird Cadmium in den Lungen besonders gut<br />
resorbiert. Es ist bioakkumulierend und stört zudem die Speicherung von essentiellen<br />
Metallen im Körper. Cadmium ist auch krebserregend. Atemwegserkrankungen,<br />
Nierenschäden und Blutarmut aufgrund von Eisenmangel können die Folgen chronischer<br />
Cadmium-Belastung sein. Ausserdem ist es giftig für Pflanzen und Mikroorganismen<br />
und stört die Bodenfruchtbarkeit (BUWAL 1991, S. 30).<br />
3.14.2 Normierung<br />
Da die verschiedenen Cadmium-Verbindungen nicht charakterisiert werden, beläuft<br />
sich der Normierungsfluss auf die gesamtschweizerische Emissionsmenge in die Luft.<br />
3.14.3 Gewichtung<br />
Die Cadmium-Emissionen erreichten um 1970 mit 7 t/a einen Höchststand. Seit 1980<br />
ist als Folge der Massnahmen bei der Abfallverbrennung und der Metallindustrie eine<br />
deutliche Reduktion festzustellen. Die Hauptverwendungsgebiete von Cadmium sind<br />
Legierungen sowie die Herstellung von Trockenbatterien und Farbpigmenten. 1995<br />
beliefen sich die Emissionen auf ca. 2.5 t/a. Für 2005 wird die Emission auf 2 t/a<br />
geschätzt (BUWAL 1995, S. 90).<br />
Die Luftreinhalteverordnung (LRV) enthält Immissionsgrenzwerte (Jahresmittelwerte)<br />
für Cadmium im Staubniederschlag. Daraus lässt sich jedoch kein kritischer Fluss<br />
ableiten. Ein theoretischer kritischer Fluss lässt sich jedoch durch die Verwendung des<br />
Gewichtungsfaktors für den Boden herleiten, wie im folgenden Abschnitt beschrieben.<br />
Der Zweck der LRV ist «[…] Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften<br />
und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen<br />
schützen.» (LRV, Art. 1). Bodenschutz ist somit ein Ziel der LRV. Daher ist es<br />
möglich die Ziele für den Boden auch auf die Luftemissionen anzuwenden, d.h. die<br />
Gewichtungsfaktoren für die Bodenemissionen zu verwenden. Wird vom Boden als<br />
eigenständigem Schutzziel ausgegangen , muss das Verhältnis von aktuellem zu kritischem<br />
Fluss für Schwermetallemissionen in die Luft, die über Deposition schliesslich<br />
ebenfalls in den Boden gelangen, gleich gross sein, wie für solche direkt in den Boden.<br />
Es wird daher der Gewichtungsfaktor für Cadmium in den Boden gemäss Kapitel 6.2<br />
verwendet.<br />
Aktueller Fluss<br />
Kritischer Fluss<br />
Gewichtungsfaktor