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2 > Methodische Grundlagen

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3 > Emissionen in die Luft 97<br />

3.14 Cadmium (Cd)<br />

3.14.1 Ökologische Wirkung<br />

Cadmium ist für Mensch und Tier bei chronischer Belastung bereits in geringen Mengen<br />

toxisch. Gebunden an Aerosole wird Cadmium in den Lungen besonders gut<br />

resorbiert. Es ist bioakkumulierend und stört zudem die Speicherung von essentiellen<br />

Metallen im Körper. Cadmium ist auch krebserregend. Atemwegserkrankungen,<br />

Nierenschäden und Blutarmut aufgrund von Eisenmangel können die Folgen chronischer<br />

Cadmium-Belastung sein. Ausserdem ist es giftig für Pflanzen und Mikroorganismen<br />

und stört die Bodenfruchtbarkeit (BUWAL 1991, S. 30).<br />

3.14.2 Normierung<br />

Da die verschiedenen Cadmium-Verbindungen nicht charakterisiert werden, beläuft<br />

sich der Normierungsfluss auf die gesamtschweizerische Emissionsmenge in die Luft.<br />

3.14.3 Gewichtung<br />

Die Cadmium-Emissionen erreichten um 1970 mit 7 t/a einen Höchststand. Seit 1980<br />

ist als Folge der Massnahmen bei der Abfallverbrennung und der Metallindustrie eine<br />

deutliche Reduktion festzustellen. Die Hauptverwendungsgebiete von Cadmium sind<br />

Legierungen sowie die Herstellung von Trockenbatterien und Farbpigmenten. 1995<br />

beliefen sich die Emissionen auf ca. 2.5 t/a. Für 2005 wird die Emission auf 2 t/a<br />

geschätzt (BUWAL 1995, S. 90).<br />

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) enthält Immissionsgrenzwerte (Jahresmittelwerte)<br />

für Cadmium im Staubniederschlag. Daraus lässt sich jedoch kein kritischer Fluss<br />

ableiten. Ein theoretischer kritischer Fluss lässt sich jedoch durch die Verwendung des<br />

Gewichtungsfaktors für den Boden herleiten, wie im folgenden Abschnitt beschrieben.<br />

Der Zweck der LRV ist «[…] Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften<br />

und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen<br />

schützen.» (LRV, Art. 1). Bodenschutz ist somit ein Ziel der LRV. Daher ist es<br />

möglich die Ziele für den Boden auch auf die Luftemissionen anzuwenden, d.h. die<br />

Gewichtungsfaktoren für die Bodenemissionen zu verwenden. Wird vom Boden als<br />

eigenständigem Schutzziel ausgegangen , muss das Verhältnis von aktuellem zu kritischem<br />

Fluss für Schwermetallemissionen in die Luft, die über Deposition schliesslich<br />

ebenfalls in den Boden gelangen, gleich gross sein, wie für solche direkt in den Boden.<br />

Es wird daher der Gewichtungsfaktor für Cadmium in den Boden gemäss Kapitel 6.2<br />

verwendet.<br />

Aktueller Fluss<br />

Kritischer Fluss<br />

Gewichtungsfaktor

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