2 > Methodische Grundlagen
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2 > <strong>Methodische</strong> <strong>Grundlagen</strong> 55<br />
dem Ziel, beziehungsweise dem kritischen Fluss, entsprechend berechnet werden.<br />
Meistens ist der aktuelle Fluss identisch zum Normierungsfluss.<br />
Die kritischen Flüsse werden in der Regel auf politisch verbindliche Zielsetzungen<br />
abgestützt (die ihrerseits auf wissenschaftlichen Kenntnissen beruhen können). In<br />
erster Linie sind dies gesetzlich festgelegte Schutzziele (Jahresfrachten, Immissionsgrenzwerte).<br />
Wo gesetzliche Vorgaben fehlen, wird auf möglichst verbindlichen politischen<br />
Absichtserklärungen abgestellt (zum Beispiel die Absicht zur Begrenzung der<br />
Siedlungsfläche als Grundlage für die Bewertung der Landnutzung).<br />
2.2.7 Bestimmung des Ökofaktors<br />
Die Ökofaktoren bilden über die Charakterisierung, Normierung und Gewichtung die<br />
politische und gesetzgeberische Bewertung der ökologischen Relevanz der Schadstoffe<br />
ab. Die Emissionen verschiedener Schwermetalle in Luft, Boden und Gewässer beispielsweise<br />
wird mit einem jeweils eigenen Ökofaktor bewertet, welcher (idealerweise)<br />
aus den jeweiligen aktuellen und kritischen Flüssen berechnet wird. Daraus ergibt sich<br />
normalerweise ein unterschiedlicher Ökofaktor für die Emission eines Schadstoffes in<br />
Wasser, Luft oder Boden. Diese Unterschiede widerspiegeln die unterschiedlichen<br />
gesetzlichen Anforderungen und aktuellen Belastungen.<br />
2.2.8 Zeitaspekte zur Bestimmung der Ökofaktoren<br />
In Gesetzen festgelegte Vorgaben, wie z. B. Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe,<br />
enthalten ausser den Übergangsbestimmungen meistens keinen expliziten Zeithorizont.<br />
Die Bestimmungen gelten ab deren Inkrafttreten. Bei politischen Vorgaben hingegen<br />
können konkrete Ziele für bestimmte Zeitpunkte definiert sein. Mit dem Bericht zur<br />
nachhaltigen Entwicklung der Schweiz (Schweizerischer Bundesrat 2002a) zeigt der<br />
Bundesrat, dass er eine langfristige Sichtweise anstrebt, wie sie bereits in der Bundesverfassung<br />
(Art. 73) festgehalten ist. Zudem erwähnt die Präambel der Verfassung die<br />
Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.<br />
Sind für die Bestimmung eines Ökofaktors mehrere politische Zielvorgaben mit (stark)<br />
unterschiedlichen Fristigkeiten vorhanden, sollte aufgrund einer Einschätzung der<br />
aktuellen politischen Lage entweder einer der Zeitpunkte ausgewählt werden oder eine<br />
Interpolation auf einen Zeitpunkt dazwischen durchgeführt werden (siehe Bestimmung<br />
des Ökofaktors für CO2, Kap. 3.2).<br />
Kritischer Fluss