2 > Methodische Grundlagen
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3 > Emissionen in die Luft 89<br />
3.9 Partikel (II): Dieselruss<br />
3.9.1 Einführung<br />
Die Quellen und Wirkungen von Dieselruss werden in Kapitel 3.8.1 beschrieben.<br />
Das Thema Dieselruss ist im Moment stark in Diskussion einerseits bezüglich der<br />
genauen Definition (in diesem Bericht als elemental carbon), andererseits wegen der<br />
toxischen Wirkungen. Es gibt Hinweise, dass bei elementaren Kohlenstoffpartikeln die<br />
toxische Wirkung stärker mit der Partikelanzahl als mit der Masse korreliert ist. Der<br />
Ökofaktor müsste sich in diesem Fall auf die Partikelanzahl beziehen. Die entsprechende<br />
Messtechnik ist jedoch noch nicht ausgereift und eine Herleitung basierend auf<br />
der Partikelanzahl ist daher (noch) nicht möglich.<br />
3.9.2 Normierung<br />
Der Normierungsfluss ist identisch zum aktuellen Fluss, da keine Charakterisierung<br />
verwendet wird und das Ziel direkt den Dieselruss betrifft.<br />
3.9.3 Gewichtung<br />
Die Berechnung des aktuellen Flusses für Dieselruss basiert in erster Linie auf den<br />
Daten des BUWAL-Berichts UM-136 (BUWAL 2001b), wobei gewisse Aktualisierungen<br />
beim Strassenverkehr, bei den Baumaschinen und bei der Luftfahrt vorgenommen<br />
wurden. In der LRV wird die Bezeichnung Dieselruss verwendet. Für die Berechnung<br />
werden neben Dieselmotoren jedoch auch andere Quellen berücksichtigt, deren<br />
Russemissionen sich kaum von Dieselruss unterscheiden. Analog zu den Vorschriften<br />
der SUVA für Dieselmotoren im Untertagbau wird Dieselruss als elementarer Kohlenstoff<br />
gemessen. Die Emissionen folgender Prozesse sind berücksichtigt:<br />
> Diesel- und Benzinmotoren in Fahrzeugen (Automobile, Busse, Nutzfahrzeuge,<br />
Flugzeuge, Schiffe, Lokomotiven, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Militärfahrzeuge<br />
und Baumaschinen<br />
> Öl- und Gasfeuerungen<br />
> Dieselaggregate<br />
> Gasturbinen<br />
Nicht berücksichtigt sind Russemissionen aus der Verbrennung von Holz, Kohle und<br />
Abfällen. Insgesamt ergibt sich daraus ein aktueller Fluss von 3400 t/a.<br />
Für die kanzerogene Wirkung von Dieselruss gibt es keinen Schwellenwert. Unter<br />
Anwendung des Minimierungsgebotes für die Emissionen krebserzeugender Stoffe<br />
(LRV, Anh. 1 Ziff. 82 Abs. 1) sollte daher das technisch und betrieblich Machbare<br />
Aktueller Fluss<br />
Kritischer Fluss