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2 > Methodische Grundlagen

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Methode der ökologischen Knappheit – Ökofaktoren 2006 BAFU 2009 56<br />

2.2.9 Zeitaspekte bezüglich Zusammenhang von Ökofaktoren und Einwirkungen<br />

Die Methode der ökologischen Knappheit geht für die Bestimmung der Ökofaktoren<br />

von der heutigen Situation aus. Wie nun ist mit Angaben aus den Inventaren umzugehen,<br />

welche bereits in weiter Vergangenheit angefallen sind oder erst in ferner Zukunft<br />

anfallen werden?<br />

In den Inventaren enthaltene, bereits vor langer Zeit entstandene Einwirkungen können<br />

je nach Fragestellung mitbetrachtet werden oder auch nicht. In der Regel ist keine<br />

spezielle Anpassung notwendig.<br />

Leicht anders ist die Situation bei Einwirkungen, die durch heutige Prozesse ausgelöst<br />

werden, die aber erst in sehr weiter Zukunft anfallen werden. Ein Beispiel sind die<br />

Langzeitemissionen aus Deponien (in den ecoinvent-Daten bis 60’000 Jahre in die<br />

Zukunft modelliert), ausgelöst durch heutige Abfälle.<br />

Solche Emissionen in ferner Zukunft sollten nicht einfach mit einem Ökofaktor Null<br />

bewertet und damit vernachlässigt werden. Anderseits fallen diese Einwirkungen möglicherweise<br />

gar nie an: Mit technischem Aufwand sind Deponien praktisch jederzeit<br />

sanierbar. Es ist deshalb vertretbar, solche sehr weit zukünftigen Emissionen entweder<br />

nur teilweise zu berücksichtigen oder aber einen eigenen Ökofaktor zu bestimmen. Die<br />

Methode der ökologischen Knappheit orientiert sich grundsätzlich an den gegenwärtigen<br />

politischen Vorgaben und umweltrechtlichen Zielen. Damit ist eine abweichende<br />

Bewertung von Langzeitemissionen grundsätzlich denkbar, da sich diese Ziele, aber<br />

auch die Belastungssituation zum Zeitpunkt des Auftretens der Langzeitemissionen,<br />

deutlich von der heutigen Situation unterscheiden können.<br />

In jedem Fall ist sorgfältig zu prüfen, wie die Langzeitemissionen in Sachbilanzdaten<br />

erfasst sind. Je nachdem ist eine differenzierende Betrachtung und Bewertung der<br />

Langzeitemissionen erforderlich.<br />

2.2.10 Räumliche Aspekte<br />

Die politischen und gesetzlichen Vorgaben beinhalten manchmal eine räumliche<br />

Differenzierung. Dies ist zum Beispiel bei den Grenzwerten für Schadstoffe in Oberflächengewässer<br />

und Grundwasser der Fall. Meistens gelten die Regelungen jedoch<br />

unterschiedslos für die ganze Schweiz. Wenn eine relevante Unterscheidung gemacht<br />

wird, so sollte dies mit entsprechenden Ökofaktoren abgebildet werden.<br />

Bei regional stark unterschiedlichen Belastungssituationen für Schadstoffe mit einem<br />

schweizweit einheitlichen Grenzwert, ist es angezeigt, eine Differenzierung vorzunehmen.<br />

Bei Luftschadstoffen sind die Unterschiede meist zu gering oder nicht quantifizierbar.<br />

Bei Gewässerschadstoffen können hingegen relevante und quantifizierbare<br />

Belastungsunterschiede auftreten (z. B. bei Phosphor in Seen, siehe Kap. 4.3). In<br />

solchen Fällen sollen regionalisierte Ökofaktoren angewendet werden, um den gesamtschweizerischen<br />

Ökofaktor zu bestimmen (siehe auch Kap. 2.1.4).

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