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2 > Methodische Grundlagen

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3 > Emissionen in die Luft 87<br />

3.8.2 Normierung<br />

Eine Charakterisierung wird (mangels gesicherten <strong>Grundlagen</strong>) nicht durchgeführt.<br />

PM2.5–10 und PM2.5 sind Untergruppen mit demselben umweltpolitischen Ziel.<br />

Daher ist der Normierungsfluss für die gesamten PM10, wie auch für die Untergruppen<br />

PM2.5–10 und PM2.5 identisch mit dem aktuellen Fluss von PM10.<br />

3.8.3 Gewichtung<br />

Die Datenlage bei den PM10-Frachten konnte gegenüber Brand et al. (1998) wesentlich<br />

verbessert werden. Der aktuelle Fluss von 22’000 t/a basiert auf dem BUWAL<br />

Bericht SRU 379 (BUWAL 2005d). Die PM10-Emissionen aus Abrieb und Aufwirbelung<br />

sind schwierig zu quantifizieren. Laufende Forschungsprojekte sollten diese<br />

Beurteilungsgrundlagen mittelfristig weiter verbessern. Die vorliegenden Emissionsschätzungen<br />

von PM10 aus Abrieb und Aufwirbelung dürften mit Ausnahme des<br />

Strassen- und Schienenverkehrs systematisch zu hoch sein. Da die Aktualisierung auf<br />

Schätzwerten beruht, verbleibt hierzu eine gewisse Unsicherheit.<br />

Für primäres PM2.5 gibt es noch kaum Emissionsbilanzen. BUWAL UM 169 (BU-<br />

WAL 2003d, Tab. 13) enthält, basierend auf Immissionsmessungen, Emissions-Schätzungen<br />

für 2000 (13’332 t) und 2010 (12’158 t, mit «Business as usual»-Szenario). Als<br />

aktueller Fluss für 2005 wird das Mittel, 12’745 t für primäres PM2.5, übernommen.<br />

Der aktuelle Fluss für PM2.5–10 ergibt sich aus der Differenz der Jahresfrachten für<br />

PM2.5 und 10 und beträgt 9255 t.<br />

Die LRV (Luftreinhalteverordnung) enthält seit 1. März 1998 Immissionsgrenzwerte<br />

für PM10 (Jahresmittelwert 20 µg/m³; 24-h-Mittelwert 50 µg/m³). Diese wurden auf<br />

Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene aufgrund der gesundheitlichen<br />

Auswirkungen der Feinstaubbelastung aufgenommen (BUWAL 1996b). Gemäss<br />

BUWAL (2005d) beträgt das Emissionsziel ca. 12’000 Tonnen PM10 pro Jahr.<br />

In der Schweiz gibt es keinen Grenzwert für PM2.5. Als Untergruppe von PM10 kann<br />

darauf jedoch das gleiche Ziel angewendet werden, d.h. der kritische Fluss beträgt<br />

6952 t/a.<br />

Auch für die Fraktion PM2.5–10 wird das Reduktionsziel von PM10 herangezogen,<br />

d.h. der kritische Fluss beträgt beläuft sich auf 5048 t/a.<br />

Aktueller Fluss<br />

Kritischer Fluss

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