2 > Methodische Grundlagen
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Methode der ökologischen Knappheit – Ökofaktoren 2006 BAFU 2009 40<br />
Das Ziel für den C-Gehalt in Reaktordeponieabfällen beträgt gemäss BAFU 7 %,<br />
woraus sich der kritische Fluss bestimmen lässt. Der Ökofaktor wird hier erstmalig<br />
aufgeführt. Die Abfälle für Inertstoff- und Reststoffdeponien enthalten praktisch kein<br />
reaktionsfähiges organisches Material und werden bei den jährlichen Flüssen zur<br />
Bestimmung des Ökofaktors nicht berücksichtigt.<br />
In der Schweiz gibt es keine Untertagedeponien. Die anfallenden Sonderabfälle von<br />
1.1 Mio. t pro Jahr werden zu 90 % im Inland behandelt. Rund ein Drittel wird verbrannt,<br />
der Rest wird entweder rezykliert, physikalisch-chemisch behandelt oder in<br />
einer Reststoffdeponie abgelagert.<br />
Die restlichen 10 % der Sonderabfälle werden exportiert. Wiederum ein Drittel davon<br />
sind Filterstäube der Kehrichtverbrennungsanlagen, die in Untertagedeponien eingelagert<br />
werden. Da diese Abfälle nicht sinnvoll in der Schweiz eingelagert werden können,<br />
wird der aktuelle Fluss toleriert und für die Festlegung der Gewichtung mit dem<br />
kritischen Fluss gleichgesetzt. Der gegenüber 1997 leicht höhere Ökofaktor berücksichtigt<br />
ausschliesslich diese eingelagerten Sonderabfälle.<br />
Strom aus Kernkraftwerken (KKW) verursacht radioaktive Abfälle, die eines Tages<br />
endgelagert werden müssen. Die Gefährlichkeit radioaktiver Abfälle hängt einerseits<br />
von deren Langlebigkeit (Halbwertszeit) ab, andererseits von Art und Intensität ihrer<br />
Strahlung. Das schweizerische Endlagerkonzept teilt die Strahlenabfälle in zwei Kategorien<br />
ein:<br />
1. kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) stellen nach relativ kurzer Zeit<br />
nur noch eine geringe Gefahr dar. Es wird mit einer notwendigen Verschlusszeit von<br />
500 Jahren gerechnet.<br />
2. langlebige mittelaktive Abfälle (LMA), hochaktive Abfälle (HAA) und abgebrannte<br />
Brennelemente (BE) müssen mindestens 100’000 Jahre sicher verwahrt werden.<br />
Das Kernenergiegesetz verlangt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven<br />
Abfälle im Inland entsorgt werden. Für das dafür notwendige Endlager ist kein baldiger<br />
Standortentscheid zu erwarten.<br />
Inklusive Umhüllungsmaterialien und ausgehend von einer Laufzeitverlängerung der<br />
Kernkraftwerke von 40 auf 60 Jahre werden in der Schweiz rund 8300 m³ BE, rund<br />
1000 m³ HAA aus der Wiederaufbereitung und 3460 bis 7260 m³ LMA anfallen.<br />
Insgesamt soll das Tiefenlager also rund 16’000 m³ langlebige hoch- und mittelradioaktive<br />
Abfälle aufnehmen können. Für die Endlagerung der ebenfalls zum überwiegenden<br />
Teil aus Betrieb und Stilllegung von KKW anfallenden SMA ist ein Lagervolumen<br />
von rund 115’000 m³ vorgesehen.<br />
Ein politischer Konsens für die tolerierbare Menge radioaktiver Abfälle existiert nicht.<br />
Sowohl eine Festlegung in der Höhe des aktuellen Flusses als auch auf Null liesse sich<br />
begründen. Im Sinne einer Näherung wird für die Bestimmung des Ökofaktors der<br />
kritische Fluss auf die Hälfte des aktuellen Flusses festgelegt. Dies widerspiegelt die<br />
momentane Situation, in der zwar Anstrengungen bezüglich Endlagerung unternom-<br />
Sonderabfälle in<br />
Untertagedeponien<br />
Radioaktive Abfälle<br />
in Endlagerstätten