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2 > Methodische Grundlagen

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9 > Nicht berücksichtigt: Lärm 167<br />

9 > Nicht berücksichtigt: Lärm<br />

In ARE (2004, S. 14) wird Lärm als eine von Subjektivität beeinflusste Grösse definiert:<br />

«Als Lärm bezeichnet man einen als unangenehm und störend empfundenen<br />

Schall. Wie hoch die tatsächliche Beeinträchtigung ist, hängt zu einem grossen Teil<br />

von der subjektiven Wahrnehmung der betroffenen Person ab.»<br />

Belastungen mit Lärm sind vor allem in Städten ein allgegenwärtiges Problem. Hauptquellen<br />

sind einerseits die Strassen- und Schienenfahrzeuge und andererseits Baustellen,<br />

die zur Erhaltung und Erweiterung der Siedlungsinfrastruktur benötigt werden. In<br />

ländlichen Gegenden sind es zudem land- und forstwirtschaftliche Maschinen die Lärm<br />

verursachen, aber auch das Geläut von Kuhglocken wird teilweise als Lärm wahrgenommen.<br />

In der Nähe von Flughäfen sind die an- und abfliegenden Flugzeuge eine<br />

relevante Lärmquelle. Gewässeranrainer können von Lärmimmissionen von Motorbooten<br />

betroffen sein. Schiess- und Sportplätze sowie ähnliche Einrichtungen sind punktuelle,<br />

ortsfeste Quellen von Lärm.<br />

Die Lärmschutzverordnung (LSV) definiert das zu erreichende Lärmziel in Analogie<br />

zum Vorsorgeprinzip (Kap. 2.2.3) als das technisch und betrieblich Mögliche sowie<br />

wirtschaftlich Tragbare. Zudem soll die betroffene Bevölkerung nicht erheblich gestört<br />

werden. Diese Ziele gelten für bewegliche wie für ortsfeste Geräuschquellen.<br />

Das Grundproblem bei der Bewertung von Lärm ist, dass Schall im Vergleich zu<br />

stofflichen Emissionen einerseits schnell vergänglich und daher immer lokal begrenzt<br />

ist. Andererseits ist die Bewertung nur über die Immissionssituation möglich, da erst<br />

durch die Wahrnehmung des Schalls dieser als Lärm betrachtet werden kann. Dadurch<br />

ist es für die Bewertung zwingend notwendig, die Emissions- zusammen mit der<br />

Immissionssituation zu betrachten. Die Schallemissionen sind ortsabhängig, was die<br />

Herleitung von Ökofaktoren schwierig macht. Eine allgemein anerkannte Methode zur<br />

Bewertung von Lärm in Ökobilanzen existiert bis jetzt noch nicht.<br />

Doka (2003a) hat ein Möglichkeit zur Integration von Strassenverkehrslärm in die<br />

Methode der ökologischen Knappheit erarbeitet. Die Herleitung ist relativ aufwendig<br />

und nicht ohne weiteres auf Lärm anderer Quellen übertragbar. Es wurde davon abgesehen<br />

diese nur für den Strassenverkehr geltenden Faktoren zu übernehmen, da dadurch<br />

eine einseitige Belastung von ausschliesslich Strassenfahrzeugen resultieren<br />

würde. Bei spezifischen Fragestellungen im Strassenverkehrsbereich können diese<br />

Ökofaktoren jedoch weiterhin sehr wohl Sinn machen, bei anders gelegenen Studien<br />

würden sie jedoch zu unfairen Bewertungsverzerrungen führen.

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