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2 > Methodische Grundlagen

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Zusammenfassung 9<br />

> Zusammenfassung<br />

Ökobilanzen von Produkten, Prozessen oder Unternehmen bestehen gemäss der Norm<br />

ISO 14040 aus den vier Phasen<br />

> Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens,<br />

> Sachbilanz (Ökoinventar),<br />

> Wirkungsabschätzung und<br />

> Interpretation (Auswertung).<br />

Bei der Methode der ökologischen Knappheit erfolgt die Wirkungsabschätzung von<br />

Sachbilanzen (Life Cycle Inventories) nach dem «Distance-to-target»-Prinzip. Zentrale<br />

Grösse der Methode sind die Ökofaktoren, welche die Umweltbelastung einer Schadstoffemission<br />

resp. Ressourcenentnahme in der Einheit Umweltbelastungspunkte pro<br />

Mengeneinheit angeben. Bei der Bestimmung der Ökofaktoren spielen einerseits die<br />

aktuelle Emissionssituation und andererseits die schweizerischen oder die von der<br />

Schweiz mitgetragenen internationalen Ziele die wesentliche Rolle. Diese Methode<br />

wurde erstmals 1990 publiziert.<br />

Die in der ersten Aktualisierung (Brand et al. 1998) für verschiedene Umwelteinwirkungen<br />

vorgeschlagenen Ökofaktoren werden von einem breiten Kreis angewendet.<br />

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, neue gesetzliche und politische <strong>Grundlagen</strong>,<br />

neue internationale Abkommen, Entwicklungen im Rahmen der Internationalen Normierung<br />

sowie die Erfahrungen aus der Praxis haben die nun vorliegende Überarbeitung<br />

nötig gemacht. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde die Ökofaktor-Formel an<br />

die Struktur der ISO-Norm angepasst (Elemente Charakterisierung, Normierung,<br />

Gewichtung). Die Auswahl der bewerteten Stoffe wurde nochmals erweitert. Die<br />

Daten- und Informationsgrundlagen der bestehenden Ökofaktoren wurden überprüft<br />

und aktualisiert. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:<br />

> In der Ökofaktor-Formel wird durch eine leicht veränderte mathematische Darstellung<br />

der Charakterisierungsschritt neu explizit aufgeführt, und für die Normierung<br />

werden neu wie heute üblich die aktuellen Emissionen herangezogen. Dadurch<br />

wird der Gewichtungsfaktor (Verhältnis von aktuellem Fluss zu kritischem Fluss)<br />

quadratisch dargestellt. Im Ergebnis sind die alte und neue Formeldarstellung bei<br />

gleicher Datengrundlage identisch.<br />

> Bei CO2 und Energie wird das Fernziel des Bundes (1 Tonne CO2 beziehungsweise<br />

2000 W pro Kopf) auf einen in der Gesetzgebung üblichen Zeithorizont von 2030<br />

interpoliert.<br />

> Bei den Luftschadstoffen werden zusätzlich Ökofaktoren für Benzol, Dioxin und<br />

Dieselruss unter Anwendung des im Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgeprinzips<br />

bereitgestellt.<br />

> Bei den Schwermetallemissionen (sowohl in die Luft als auch in den Boden) wird<br />

neu die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als Ziel verwendet.

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