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DAS GRÖSSTE FACHMAGAZIN FÜR ÖSTERREICHS GEMEINDEN

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Wenn die ersten Vorschläge der Expertengruppe<br />

zur Staats- und Verwaltungsreform<br />

umgesetzt werden, dann sind<br />

auch Österreichs Gemeinden massiv von<br />

diesen Veränderungen betroffen. Auch<br />

Gemeinden unter 20.000 Einwohner<br />

können künftig unter die Kontrolle der<br />

Landes-Rechnungshöfe fallen, die<br />

Gemeindeaufsichtsbehörden würden<br />

damit de facto wegfallen.<br />

Die im Regierungsprogramm angekündigte<br />

Expertengruppe, bestehend aus<br />

den Universitätsprofessoren<br />

Georg Lienbacher<br />

und Andreas Khol<br />

sowie Volksanwalt<br />

Peter Kostelka hat Ende<br />

Juli 2007 das erste von<br />

drei Paketen zur<br />

Staatsreform vorgelegt.<br />

Der Leiter der Expertengruppe,<br />

Georg Lienbacher,<br />

bezeichnete die<br />

vorgelegten Ergebnisse<br />

als die „größte Verfassungsbereinigung<br />

der<br />

2. Republik.“<br />

Verfassung ist nicht<br />

gleich Verfassung<br />

Das österreichische Verfassungsrecht<br />

soll einheitlicher und überschaubarer<br />

werden. In Österreich ist Verfassung<br />

nicht gleich Verfassung: Außerhalb der<br />

eigentlichen Bundesverfassung existieren<br />

zahllose Verfassungsbestimmungen,<br />

die mit Zweidrittelmehrheit in einfache<br />

Gesetze hineingeschrieben wurden –<br />

teilweise, um sie aus politischen Gründen<br />

dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofes<br />

zu entziehen, teilweise aber<br />

auch aus technischen Gründen. Über<br />

1000 dieser Bestimmungen sollen nun<br />

gestrichen werden. Damit einher gehen<br />

einige technische Verfassungsänderungen:<br />

Etwa die Möglichkeit, weisungsfreie<br />

Behörden künftig per einfachem<br />

Gesetzesbeschluss zu schaffen (bisher<br />

war dafür eine Zweidrittelmehrheit<br />

nötig).<br />

Rechnungshöfe sollen auch<br />

kleine Gemeinden prüfen<br />

Die derzeit nicht absetzbaren<br />

Volksanwälte können<br />

den Plänen zufolge<br />

künftig abgewählt werden<br />

– und zwar mit<br />

Zweidrittelmehrheit<br />

vom Nationalrat. Die<br />

selbe Regelung soll auch<br />

für den Rechnungshofpräsidenten<br />

gelten, der<br />

derzeit mit einfacher<br />

Mehrheit abgesetzt werden<br />

kann. Erweitert<br />

werden sollen die Prüfkompetenzen:<br />

Die Volksanwälte<br />

sollen auch ausgegliederte Einheiten<br />

wie die ÖBB prüfen dürfen.<br />

Art. 127a B-VG, nach dem der Bundesrechnungshof<br />

nur für die Prüfung der<br />

Gemeinden über 20.000 Einwohner<br />

zuständig ist, wurde nicht angetastet.<br />

Allerdings können die Länder nach<br />

dem Entwurf ihre Landesrechnungshöfe<br />

ermächtigen, auch Gemeinden<br />

unter 20.000 Einwohner zu kontrollieren.<br />

Weitere Forderungen des Rechnungshofs<br />

(zum Beispiel generelle Kontrolle<br />

kleiner Gemeinden, Kontrollkompetenz<br />

für Firmen mit 25 Prozent<br />

Staatsanteil) werden nicht erfüllt. Auch<br />

die Verlagerung des Menschenrechts-<br />

Recht & Verwaltung<br />

Staatsreform: „Größte Verfassungsbereinigung der 2. Republik“<br />

Die Gemeinden sind<br />

massiv betroffen<br />

1000 Verfassungsbestimmungen sollen wegfallen, rund 70 Behörden und ähnliche Einrichtungen<br />

überflüssig werden. Zudem sollen Landesrechnungshöfe auch Gemeinden<br />

unter 20.000 Einwohner prüfen können. Dies sind die ersten Ergebnisse einer Expertengruppe<br />

zur Bereinigung und Vereinfachung der österreichischen Bundesverfassung.<br />

Die Länder können<br />

nach dem Entwurf ihre<br />

Landesrechnungshöfe<br />

ermächtigen, auch<br />

Gemeinden unter<br />

20.000 Einwohner<br />

zu kontrollieren.<br />

Foto: © HBF/WENZEL Andy<br />

beirats aus dem Innenministerium in<br />

die Volksanwaltschaft kommt nicht.<br />

Zehn Verwaltungsgerichtshöfe<br />

sollen kommen<br />

Wer sich gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden<br />

wehrt, soll sich künftig<br />

an „Verwaltungsgerichte“ der Länder<br />

und des Bundes wenden können. Bisher<br />

ist dafür entweder die übergeord-<br />

Peter Kostelka, Georg Lienbacher und<br />

Andreas Khol stellen die Pläne zur<br />

„größten Verfassungsbereinigung der<br />

2. Republik“ vor.<br />

nete, ebenfalls weisungsgebundene<br />

Verwaltungsebene zuständig (z.B. entscheidet<br />

das Amt der Landesregierung<br />

über Beschwerden gegen Bescheide der<br />

Bezirkshauptmannschaften), oder aber<br />

gerichtsähnliche Sonderbehörden wie<br />

der unabhängige Bundesasylsenat oder<br />

der unabhängige Finanzsenat. Letztere<br />

sollen künftig in den neuen Verwaltungsgerichten<br />

aufgehen – etwa 70<br />

derartige Einrichtungen sollen damit<br />

überflüssig werden. Außerdem dient<br />

die Reform der Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes,<br />

der künftig seltener<br />

angerufen werden kann. Für die<br />

KOMMUNAL 15

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