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DAS GRÖSSTE FACHMAGAZIN FÜR ÖSTERREICHS GEMEINDEN

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zu stärken, so ist es Ziel des Europarates,<br />

die persönliche Wohlfahrt der Bürger<br />

durch die Verwirklichung der gemeinsamen<br />

Werte zu fördern. Es ist daher wohl<br />

nicht übertrieben festzustellen, dass dem<br />

Europarat die Verwirklichung von zwei<br />

Revolutionen im Bereich der internationalen<br />

Beziehungen gelungen ist: war<br />

früher die Souveränität der Staaten das<br />

bestimmende Element, so hat im Rahmen<br />

des Europarates der einzelne Bürger<br />

über den nationalen Rahmen hinaus die<br />

Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen.<br />

Vorrechte, die die längste Zeit den Staaten<br />

vorbehalten waren, wurden durch<br />

den Europarat Rechte des Einzelnen. In<br />

diesem Sinne kann jeder Bürger eines<br />

Mitgliedslandes sein Recht beim Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte<br />

durchsetzen. Damit sind, und das ist eine<br />

weitere Revolution, wesentliche Bereiche,<br />

wie Menschenrechte oder Minderheitenschutz,<br />

nicht mehr innere Angelegenheit<br />

eines Staates, sie wurden vielmehr<br />

in die Kompetenz der Staatengemeinschaft<br />

übertragen.<br />

Die 47 Mit-<br />

glieder des<br />

Europarates<br />

müssen<br />

sich in diesem<br />

Sinne<br />

der<br />

gemeinsamenKontrolleunterwerfen.<br />

In diesem<br />

Sinne geht es dem Europarat natürlich<br />

auch um die Förderung des Bewusstseins<br />

der gemeinsamen kulturellen Identität<br />

auf unserem Kontinent in ihrer gesamten<br />

Vielfalt sowie um die Intensivierung der<br />

Zusammenarbeit in diesem Bereich. Der<br />

Europarat ist bemüht, Lösungen für die<br />

gesellschaftlichen Probleme der Menschen<br />

zu finden. So tritt er gegen die Diskriminierung<br />

von Minderheiten auf,<br />

gegen den Fremdenhass, gegen Intoleranz,<br />

gegen die Umweltverschmutzung,<br />

gegen die weitere Verbreitung von AIDS,<br />

gegen den Drogenhandel, gegen den Terrorismus<br />

und gegen das organisierte Verbrechen.<br />

In einigen dieser Bereiche wurden<br />

im Rahmen des Europarates Konventionen<br />

ausgearbeitet, die in den einzelnen<br />

Mitgliedsländern Rechtsverbindlichkeit<br />

erlangt haben. Durch die Förderung<br />

von politischen und<br />

verfassungsrechtlichen Reformen will der<br />

Europarat die Demokratie in seinen Mitgliedsländern<br />

stärken.<br />

Es geht dem Europarat<br />

um die Verwirklichung der<br />

Menschenrechte, um den<br />

Ausbau der Demokratie<br />

und um die Verankerung<br />

der Rechtsstaatlichkeit in<br />

seinen Mitgliedsländern.<br />

➢➢weiter auf Seite 34<br />

Mit Europa<br />

auf du und du<br />

Beim Europäischen Rat Ende Juni 2007<br />

konnten sich die Staats- und Regierungschefs<br />

auf ein Verhandlungsmandat für<br />

eine Regierungskonferenz zur Änderung<br />

der bestehenden Verträge einigen.<br />

Was die Form betrifft, so wird es keinen<br />

Verfassungsvertrag mehr geben, sondern<br />

einen Reformvertrag, der eine einheitliche<br />

Rechtsgrundlage der Union mit zwei Verträgen<br />

schafft: Ein geänderter Vertrag<br />

über die Europäische Union (VEU) – er<br />

wird im Wesentlichen Bestimmungen<br />

über die Grundsätze und Organe, verstärkte<br />

Zusammenarbeit, Gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik enthalten –<br />

und ein Vertrag über die Arbeitsweise der<br />

Union, der eine überarbeitete Fassung des<br />

Vertrages über die Gründung der Europäischen<br />

Gemeinschaft sein wird.<br />

Obwohl es zu einer gravierenden Änderung<br />

der Form gekommen ist, bleiben<br />

doch ca. 95 Prozent der Substanz des Verfassungsvertrages<br />

erhalten.<br />

◆ Symbole:<br />

Verzicht auf die Nennung von Flagge und<br />

Hymne als Symbole der EU.<br />

◆ Mehrheitsentscheidungen:<br />

Der Anwendungsbereich der qualifizierten<br />

Mehrheit und der Mitentscheidung<br />

des europäischen Parlaments wurde deutlich<br />

ausgeweitet. Durch die Festlegung<br />

des Mitentscheidungsverfahrens als<br />

Regelverfahren wird das Europäische Parlament<br />

zum gleichberechtigten Gesetzgeber<br />

neben dem Rat.<br />

◆ Doppelte Mehrheit<br />

Das Prinzip der doppelten Mehrheit wird<br />

erst ab 2014 in Kraft treten. Eine Mehrheit<br />

ist erreicht, wenn 55 Prozent der<br />

Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung<br />

vereinen, zustimmen.<br />

◆ Rechte für nationale Parlamente<br />

Nationale Parlamente können künftig<br />

innerhalb von acht Wochen gegen beabsichtigte<br />

Rechtsakte der EU Einspruch<br />

erheben, falls sie meinen, nationale<br />

Zuständigkeiten seien verletzt. Die EU-<br />

Europa<br />

Substanz des Verfassungsvertrages blieb erhalten<br />

Vom Verfassungs- zum<br />

Reformvertrag<br />

Kommission muss ihre Gesetzesvorschläge<br />

dann überprüfen und stichhaltig<br />

begründen, wenn das mehr als die Hälfte<br />

der nationalen Parlamente verlangen.<br />

◆ Amt des Hohen Repräsentanten der<br />

Union für Außen- und Sicherheitspolitik<br />

Die Bezeichnung EU-Außenminister<br />

wurde aufgegeben. Der EU-Außenminister<br />

darf nicht so heißen, ist aber Vorsitzender<br />

des EU-Außenministerrates und<br />

leitet den Europäischen auswärtigen<br />

Dienst, der aufgebaut werden soll.<br />

◆ Kleinere Kommission<br />

Ab 2014 sinkt die Zahl der EU-Kommissare<br />

auf zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten.<br />

Bei 27 Mitgliedstaaten wären das 18<br />

Kommissare. Ein Rotationsprinzip, das<br />

noch ausgehandelt wird, soll sicherstellen,<br />

dass im Laufe der Zeit alle Staaten<br />

gleiche Chancen haben, ein Kommissionsmitglied<br />

zu stellen.<br />

◆ EU-Präsident<br />

Der Europäische Rat erhält einen Vorsitzenden,<br />

der zweieinhalb Jahre im Amt<br />

bleibt.<br />

◆ Grundrechtscharta<br />

Die im Jahre 2000 beschlossene Grundrechtscharta<br />

wird rechtsverbindlich. Sie<br />

taucht im Vertragsentwurf aber nicht<br />

mehr als Text auf, sondern nur in einem<br />

Verweis.<br />

◆ Austritt<br />

Der Vertrag räumt EU-Mitgliedern erstmals<br />

die Möglichkeit ein, freiwillig aus<br />

dem Bündnis auszutreten.<br />

DI Karl Georg Doutlik<br />

Leiter der Vertretung der<br />

Europäischen Kommission<br />

in Österreich<br />

(Siehe auch die „erste Analyse der Reform<br />

des Verfassungsvertrag“ aus kommunaler<br />

Sicht auf der Folgeseite)<br />

KOMMUNAL 33

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