17.10.2012 Aufrufe

DAS GRÖSSTE FACHMAGAZIN FÜR ÖSTERREICHS GEMEINDEN

DAS GRÖSSTE FACHMAGAZIN FÜR ÖSTERREICHS GEMEINDEN

DAS GRÖSSTE FACHMAGAZIN FÜR ÖSTERREICHS GEMEINDEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht & Verwaltung<br />

Gemeinden würde das nach dem Entwurf<br />

bedeuten, dass das bisher nur kassatorische<br />

Verfahren bei der Aufsichtsbehörde<br />

ebenfalls durch ein meritorisches<br />

Verfahren bei einem Landesverwaltungsgericht<br />

ersetzt wird.<br />

Justizanwalt im Einsatz<br />

Ein eigener Justizanwalt soll sich künftig<br />

um Missstände an Gerichten kümmern<br />

– etwa wenn ein Richter ein Verfahren<br />

mutwillig verschleppt. Gewählt<br />

wird der Justizanwalt den Plänen<br />

zufolge vom Nationalrat, und zwar aus<br />

einem Dreiervorschlag des Obersten<br />

Gerichtshofes (OGH). Der Justizanwalt<br />

muss Richter sein, seine Amtszeit soll<br />

zwölf Jahre dauern. Seine Kompetenzen:<br />

Disziplinarverfahren einleiten,<br />

einen Fristsetzungsantrag stellen und<br />

Empfehlungen an das zuständige Ministerium<br />

abgeben. Von der Kontrolle<br />

ausgenommen sind freilich die Urteile<br />

Verwaltungsreform<br />

Landesverwaltungs gerichte<br />

Nicht das Gelbe vom Ei<br />

Gegen Landesverwaltungsgerichte spricht<br />

sich Gemeindebund-Vizepräsident Bgm.<br />

Bernd Vögerle (Gerasdorf) aus. Ein Problem<br />

der Rechtssicherheit sieht Vögerle<br />

hinter der Absicht der<br />

Expertengruppe Staatsund<br />

Verwaltungsreform,<br />

derartige Gerichte einzurichten,<br />

die die derzeitige<br />

Berufungsinstanz<br />

des Landes ersetzen sollen.<br />

Es sei nämlich zu<br />

befürchten, dass Verfahren<br />

vor dem Verwaltungsgerichtaufwendige<br />

Kosten verursachen<br />

und länger dauern.<br />

„Derzeit werden 95 Prozent<br />

der Bescheide der Gemeinde als einwandfrei<br />

akzeptiert und nur in rund fünf<br />

Prozent der Fälle wird dagegen Einspruch<br />

erhoben“, so Vögerle. Künftig werde man<br />

aber einen Anwalt brauchen, was sich als<br />

Hürde im Zugang zum Recht vor allem für<br />

jene erweisen werde, die keine Rechtsschutzversicherung<br />

haben.<br />

Lob spendet Vögerle der Expertengruppe,<br />

zu der kommunale Vertreter nicht eingeladen<br />

worden waren, für den Vorschlag, die<br />

„interkommunale Zusammenarbeit von<br />

Gemeinden“ auf eine verfassungsrechtliche<br />

Grundlage zu stellen. Das entspreche einer<br />

langjährigen Forderung des Österreichischen<br />

Gemeindebundes.<br />

16 KOMMUNAL<br />

der Gerichte, die weiterhin nur im normalen<br />

Instanzenzug angefochten werden<br />

können.<br />

„Nichtterritoriale“ Selbstverwaltung<br />

abgesichert<br />

Die „nichtterritoriale Selbstverwaltung“<br />

wird verfassungsrechtlich abgesichert,<br />

für die Wirtschafts- und Arbeiterkammer<br />

sowie für die Landwirtschaftskammer<br />

gibt es eine explizite verfassungsrechtliche<br />

Bestandsgarantie. Das Weisungsrecht<br />

des Justizministers über die<br />

Staatsanwaltschaft wird beibehalten.<br />

Allerdings wird ein ständiger Ausschuss<br />

des Nationalrats zur Kontrolle des Weisungsrechts<br />

eingerichtet.<br />

Im Herbst kommt ein<br />

zweites Paket<br />

Über den Sommer will die Arbeitsgruppe<br />

nun ein zweites Paket schnüren<br />

und im Herbst präsentieren. Enthalten<br />

soll es unter anderem einen neuen<br />

Grundrechtskatalog, der die zersplitterten<br />

Grundrechtstexte (zum Beispiel<br />

Menschenrechtskonvention, Staatsgrundgesetz)<br />

zusammenführen soll.<br />

Außerdem geplant: Die Zusammenführung<br />

der Sozialbehörden von Bund<br />

und Ländern („One-Stop-Shop-Prinzip“)<br />

sowie der Schulbehörden von<br />

Bund und Ländern. Dadurch sollen<br />

dann auch Einsparungen möglich werden,<br />

wie Kostelka betont. Geklärt werden<br />

muss auch, wie die komplizierte<br />

Verteilung der Staatsaufgaben auf<br />

Bund, Länder und Gemeinden vereinfacht<br />

werden kann.<br />

Information<br />

Jeder kann zum<br />

Entwurf Stellung<br />

nehmen<br />

Die Begutachtungsfrist dauert<br />

insgesamt acht Wochen (bis<br />

Ende September). Alle Bürgerinnen<br />

und Bürger, selbstverständlich<br />

auch Gemeinden, können<br />

Stellungnahmen und Kommentare<br />

zu diesem Entwurf abgeben.<br />

Im Falle der Gemeinden sind<br />

diese Stellungnahmen, ausschließlich<br />

elektronisch, an folgende<br />

drei E-Mail-Adressen zugleich zu<br />

richten:<br />

◆ oesterreichischer@<br />

gemeindebund.gv.at<br />

◆ v@bka.gv.at<br />

◆ begutachtungsverfahren@<br />

parlament.gv.at<br />

Grundzüge der Selbstverwaltung<br />

finden sich außer bei Gemeinden<br />

bei zahlreichen öffentlich-rechtlichen<br />

Genossenschaften (Jägerschaften,<br />

Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften<br />

u. a.), einzelne Ansätze auch bei<br />

einzelnen Formen der sozialpartnerschaftlichen<br />

Kooperationsverwaltung,<br />

wie den Sozialversicherungsträgern und<br />

den Marktordnungsfonds. (siehe hiezu<br />

Bernd Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht,<br />

Seite 164 f).<br />

Bedenkliche Entwicklung<br />

Die in ihrer Intensität nach verschieden<br />

ausgeprägten Formen der Selbstverwaltung<br />

scheinen nunmehr in Österreich in<br />

Gefahr zu sein. So ortet z.B. der Präsident<br />

der österreichischen Rechtsanwälte,<br />

Dr. Benn-Ibler, dass die Selbstverwaltung<br />

der Rechtsanwälte in Europa ins Gerede<br />

gekommen ist. Ausgehend von England<br />

unter den strengen Augen der Generaldirektion<br />

Binnenmarkt und Wettbewerb in<br />

der EU werde in einigen europäischen<br />

Ländern versucht, diese Selbstverwaltung<br />

so in den Griff zu bekommen, dass<br />

sie entweder überhaupt durch Organisationen,<br />

die in höherem Maße staatlichem<br />

Einfluss unterliegen, ersetzt wird oder<br />

die anwaltlichen Einrichtungen der<br />

Selbstverwaltung zwar belassen, aber<br />

solchen Organisationen mit Staatseinfluss<br />

unterstellt werden (siehe Österreichisches<br />

Anwaltsblatt – 06/2007, S.281).<br />

Im Hinblick auf die Selbstverwaltung der<br />

Jägerschaft ist auch die im Bezirk Neunkirchen<br />

(NÖ) die von der Bezirkshauptmannschaft<br />

erlassene Verordnung über<br />

die flächendeckende Grünvorlage bei<br />

Rotwild bedenklich. Abgesehen davon,<br />

dass meines Erachtens die gesetzlichen<br />

Grundlagen für diese Verordnung im<br />

Gegenstandsfall nicht ausreichen, stellt<br />

diese Verpflichtung letztlich ein Misstrauensvotum<br />

gegenüber der Jägerschaft und<br />

im weitesten Sinne ein Eingriff in die<br />

Selbstverwaltung der Jägerschaft dar.<br />

Auch die Überlegungen von Gesundheitsministerin<br />

Kdolsky, wonach die<br />

Sozialversicherungsträger nicht mehr<br />

das Geld zu vergeben hätten, sondern<br />

lediglich Servicestellen sein sollen,<br />

schlägt in dieselbe Kerbe.<br />

„Aufs Korn genommen?“<br />

Höchst bedenklich ist aber, dass man<br />

auch die gemeindliche Selbstverwaltung,<br />

die in der österreichischen Ausformung in<br />

ganz Europa beispielhaft ist, offenbar aufs<br />

Korn genommen hat. Laut Rechnungshofbericht<br />

bestehe bei den Aufsichtsmaßnahmen<br />

eine Diskrepanz zwischen den möglichen<br />

ökonomischen und rechtlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!