und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Sofern das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16 abgerissen wird <strong>und</strong> ein neues<br />
Gebäude an derselben Stelle mit denselben<br />
Abmessungen errichtet werden würde, entsteht<br />
für mich <strong>und</strong> den anderen Bewohnern<br />
keine Änderung gegenüber dem jetzigen<br />
Zustand.<br />
Hiergegen würde ich keine Einwendungen<br />
erheben.<br />
Bei den zur Diskussion anstehenden beiden<br />
Vorschlägen, soll die Bebauung jedoch soweit<br />
in Richtung Osten verlängert werden,<br />
dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />
mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />
18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18a<br />
erreicht.<br />
Die geplanten Baukörper sollen zudem noch<br />
höher als die Bebauung 18-18b werden.<br />
Man sieht dann nur noch gegen die Hauswand<br />
des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />
<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />
Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />
nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />
Ich befürchte, dass diese im Sommer<br />
noch erheblich weniger sein wird, zu anderen<br />
Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />
nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />
Die Wohnqualität meiner Wohnung<br />
leidet dadurch erheblich.<br />
Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />
Ich muss sogar befürchten, dass ein<br />
Verkauf meiner Wohnung kaum noch möglich<br />
sein wird.<br />
Ich bin daher mit den von Ihnen geplanten<br />
Varianten überhaupt nicht einverstanden<br />
<strong>und</strong> werde sicherlich in Abstimmung mit anderen<br />
Wohnungseigentümern der Häuser<br />
18-18b, die Einleitung rechtlicher Schritte<br />
prüfen lassen (z.B. Geltungsmachung eines<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
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