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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Sofern das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16 abgerissen wird <strong>und</strong> ein neues<br />

Gebäude an derselben Stelle mit denselben<br />

Abmessungen errichtet werden würde, entsteht<br />

für mich <strong>und</strong> den anderen Bewohnern<br />

keine Änderung gegenüber dem jetzigen<br />

Zustand.<br />

Hiergegen würde ich keine Einwendungen<br />

erheben.<br />

Bei den zur Diskussion anstehenden beiden<br />

Vorschlägen, soll die Bebauung jedoch soweit<br />

in Richtung Osten verlängert werden,<br />

dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />

mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />

18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18a<br />

erreicht.<br />

Die geplanten Baukörper sollen zudem noch<br />

höher als die Bebauung 18-18b werden.<br />

Man sieht dann nur noch gegen die Hauswand<br />

des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />

<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />

Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />

nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />

Ich befürchte, dass diese im Sommer<br />

noch erheblich weniger sein wird, zu anderen<br />

Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />

nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />

Die Wohnqualität meiner Wohnung<br />

leidet dadurch erheblich.<br />

Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />

Ich muss sogar befürchten, dass ein<br />

Verkauf meiner Wohnung kaum noch möglich<br />

sein wird.<br />

Ich bin daher mit den von Ihnen geplanten<br />

Varianten überhaupt nicht einverstanden<br />

<strong>und</strong> werde sicherlich in Abstimmung mit anderen<br />

Wohnungseigentümern der Häuser<br />

18-18b, die Einleitung rechtlicher Schritte<br />

prüfen lassen (z.B. Geltungsmachung eines<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

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