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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong><br />

von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange anlässlich der<br />

frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2012 bis zum 19.11.2012<br />

zum Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2013<br />

Behörden<br />

Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />

1. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />

u. Technologie vom 13.11.2012<br />

Gegen den Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />

<strong>und</strong> straßenbaulicher Hinsicht nur dann<br />

keine Bedenken, wenn die nachstehenden<br />

Punkte berücksichtigt werden:<br />

1.<br />

An der Einmündung der Straße „Stoltenrieden"<br />

in die Landesstraße 90 (L 90) sind<br />

Sichtflächen gemäß RASt 06, Ziffer 6.3.9.3,<br />

im Bebauungsplan auszuweisen.<br />

2.<br />

Die Sichtfelder sind von jeglicher Bebauung,<br />

Bepflanzung <strong>und</strong> parkenden Fahrzeugen für<br />

warte Pflichtige Kraft- <strong>und</strong> Radfahrer sowie<br />

Fußgänger zwischen 0,80 m <strong>und</strong> 2,50 m<br />

Höhe über Fahrbahnoberkante ständig freizuhalten.<br />

3.<br />

Der Straßenquerschnitt der L 90 ist im Bebauungsplan<br />

nachrichtlich darzustellen.<br />

Die Anregung zu 1. <strong>und</strong> 2. wird<br />

berücksichtigt.<br />

Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan<br />

festgesetzt. In die<br />

Begründung wird aufgenommen,<br />

dass sie von jeglicher Bebauung,<br />

Bepflanzung etc. in einer Höhe<br />

von 0,8 m <strong>und</strong> 2,50 m freizuhalten<br />

sind.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Industriestraße (L90) wird im<br />

weiteren Verfahren nicht mehr<br />

Teil des Plangebietes sein, eine<br />

Darstellung des Querschnittes<br />

erübrigt sich somit.<br />

4.<br />

Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung<br />

der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von<br />

Schallschutzmaßnahmen die zu erwartende<br />

Verkehrsmenge auf der Landesstraße 90<br />

berücksichtigt wird <strong>und</strong> das Bebauungsgebiet<br />

ausreichend vor Immissionen geschützt<br />

ist.<br />

Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />

<strong>und</strong> straßenverkehrlichen<br />

Bereich nur auf Straßen des überörtlichen<br />

Verkehrs.<br />

2. Kreis Stormarn vom 16.11.2012<br />

als Träger öffentlicher Belange gemäß §<br />

4(1) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Planungsstand:<br />

4.10.2012<br />

Mit den vorgelegten Unterlagen sollen die<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Das Schallschutzgutachten berücksichtigt<br />

die zu erwartende<br />

Verkehrsmenge auf der Landestraße<br />

90, es werden passive<br />

Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />

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