und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong><br />
von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange anlässlich der<br />
frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 <strong>und</strong><br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2012 bis zum 19.11.2012<br />
zum Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2013<br />
Behörden<br />
Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />
1. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />
u. Technologie vom 13.11.2012<br />
Gegen den Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />
<strong>und</strong> straßenbaulicher Hinsicht nur dann<br />
keine Bedenken, wenn die nachstehenden<br />
Punkte berücksichtigt werden:<br />
1.<br />
An der Einmündung der Straße „Stoltenrieden"<br />
in die Landesstraße 90 (L 90) sind<br />
Sichtflächen gemäß RASt 06, Ziffer 6.3.9.3,<br />
im Bebauungsplan auszuweisen.<br />
2.<br />
Die Sichtfelder sind von jeglicher Bebauung,<br />
Bepflanzung <strong>und</strong> parkenden Fahrzeugen für<br />
warte Pflichtige Kraft- <strong>und</strong> Radfahrer sowie<br />
Fußgänger zwischen 0,80 m <strong>und</strong> 2,50 m<br />
Höhe über Fahrbahnoberkante ständig freizuhalten.<br />
3.<br />
Der Straßenquerschnitt der L 90 ist im Bebauungsplan<br />
nachrichtlich darzustellen.<br />
Die Anregung zu 1. <strong>und</strong> 2. wird<br />
berücksichtigt.<br />
Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan<br />
festgesetzt. In die<br />
Begründung wird aufgenommen,<br />
dass sie von jeglicher Bebauung,<br />
Bepflanzung etc. in einer Höhe<br />
von 0,8 m <strong>und</strong> 2,50 m freizuhalten<br />
sind.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Die Industriestraße (L90) wird im<br />
weiteren Verfahren nicht mehr<br />
Teil des Plangebietes sein, eine<br />
Darstellung des Querschnittes<br />
erübrigt sich somit.<br />
4.<br />
Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung<br />
der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von<br />
Schallschutzmaßnahmen die zu erwartende<br />
Verkehrsmenge auf der Landesstraße 90<br />
berücksichtigt wird <strong>und</strong> das Bebauungsgebiet<br />
ausreichend vor Immissionen geschützt<br />
ist.<br />
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />
<strong>und</strong> straßenverkehrlichen<br />
Bereich nur auf Straßen des überörtlichen<br />
Verkehrs.<br />
2. Kreis Stormarn vom 16.11.2012<br />
als Träger öffentlicher Belange gemäß §<br />
4(1) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />
Nr. 110 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Planungsstand:<br />
4.10.2012<br />
Mit den vorgelegten Unterlagen sollen die<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Das Schallschutzgutachten berücksichtigt<br />
die zu erwartende<br />
Verkehrsmenge auf der Landestraße<br />
90, es werden passive<br />
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />
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