und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Um diese Vorgaben entsprechend umsetzen<br />
zu können, wird von daher aus städtebaulicher<br />
Sicht eine möglichst hohe Verdichtung,<br />
gerade in diesem Zentrums- <strong>und</strong> bahnhofsnahen<br />
Bereich, begrüßt <strong>und</strong> somit die Variante<br />
3 favorisiert.<br />
1.2<br />
Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden,<br />
inwieweit es Sinn macht, eine Wegeverbindung<br />
zwischen dem vorhandenen Wanderweg<br />
<strong>und</strong> der Straße „Stoltenrieden" zu planen.<br />
2. Wasserwirtschaft:<br />
Gegen den B-Plan Nr.110 der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> bestehen Bedenken <strong>und</strong> Anregungen:<br />
Die von der Überplanung (tlw. -je nach Variante)<br />
betroffenen Flurstücke 44/18, 44/11,<br />
44/10 <strong>und</strong> 44/19 in der Gemarkung <strong>Oldesloe</strong><br />
liegen alle z. T. in der mit gehobener Erlaubnis<br />
vom 27.01.2009 (Az. 651-30/004-27)<br />
festgesetzten Überschwemmungsfläche.<br />
Hier muss ein ausreichender Abstand zwischen<br />
der Bebauung <strong>und</strong> der Betroffenheitsgrenze<br />
(Höhenlinie 9,50 m NN) eingehalten<br />
werden.<br />
Die o. g. Flurstücke liegen im Einzugsgebiet<br />
der Oberflächenwassereinleitungsstelle Nr.<br />
124. Für diese ist eine max. Einleitungsmenge<br />
von 67,6 l/s erlaubt. Eine Erhöhung<br />
der Einleitungsmenge durch eine zusätzliche<br />
Versiegelung wäre nur durch einen<br />
Nachtrag zur gehobenen Erlaubnis möglich.<br />
Hierzu wäre ein förmliches Verfahren mit<br />
Zustimmung der von den erhöhten Wassermengen<br />
<strong>und</strong> Aufstauhöhen Betroffenen<br />
notwendig. Dieses scheint mir nicht erreichbar.<br />
Daher sollte eine Erhöhung der<br />
Einleitungsmenge vermieden werden. Dieses<br />
ist der unteren Wasserbehörde nachzuweisen.<br />
3. Landschaftspflege:<br />
Der B-Plan sieht eine Neubebauung im Bereich<br />
der Hochhäuser Stoltenrieden in zwei<br />
Varianten vor. Beide Varianten berücksichtigen<br />
die angrenzenden Feuchtbiotope ent-<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Der Bebauungsplan setzt im weiteren<br />
Verfahren den Rahmen für<br />
eine verdichtete Bebauung in<br />
Anlehnung an die Variante 3 fest.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Im Bebauungsplan wird ein Gehrecht<br />
zu Gunsten der Öffentlichkeit<br />
von der vorhandenen Brücke<br />
über das Flurstück 44/11 im Plan<br />
sowie im Teil B Text festgesetzt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die angesprochene Betroffenheitsgrenze<br />
wird in den Bebauungsplan<br />
übernommen. Sie befindet<br />
sich innerhalb der Grünflächen,<br />
zusätzliche bauliche Anlagen<br />
sind in diesem Bereich nicht<br />
vorgesehen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die vorgebrachten Hinweise<br />
zur Ableitung des Regenwassers<br />
werden in die Begründung<br />
übernommen. Im Falle einer<br />
Bebauung werden die heutigen<br />
Stellplätze alle unterirdisch<br />
angeordnet werden, somit<br />
entfallen die jetzigen Versiegelungsflächen<br />
der Stellplätze.<br />
Die Erhöhung der versiegelten<br />
Flächen durch die<br />
neuen Baukörper wird daher<br />
gering ausfallen. Die endgültige<br />
Klärung von erforderlichen Rückhaltungen<br />
<strong>und</strong> der möglichen Einleitmenge<br />
in den Glindhorstgraben<br />
werden auf der Ebene der<br />
jeweiligen Bauantragsverfahren<br />
geklärt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Im Umweltbericht werden mögliche<br />
Folgemaßnahmen von<br />
Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen, die<br />
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