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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Um diese Vorgaben entsprechend umsetzen<br />

zu können, wird von daher aus städtebaulicher<br />

Sicht eine möglichst hohe Verdichtung,<br />

gerade in diesem Zentrums- <strong>und</strong> bahnhofsnahen<br />

Bereich, begrüßt <strong>und</strong> somit die Variante<br />

3 favorisiert.<br />

1.2<br />

Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden,<br />

inwieweit es Sinn macht, eine Wegeverbindung<br />

zwischen dem vorhandenen Wanderweg<br />

<strong>und</strong> der Straße „Stoltenrieden" zu planen.<br />

2. Wasserwirtschaft:<br />

Gegen den B-Plan Nr.110 der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> bestehen Bedenken <strong>und</strong> Anregungen:<br />

Die von der Überplanung (tlw. -je nach Variante)<br />

betroffenen Flurstücke 44/18, 44/11,<br />

44/10 <strong>und</strong> 44/19 in der Gemarkung <strong>Oldesloe</strong><br />

liegen alle z. T. in der mit gehobener Erlaubnis<br />

vom 27.01.2009 (Az. 651-30/004-27)<br />

festgesetzten Überschwemmungsfläche.<br />

Hier muss ein ausreichender Abstand zwischen<br />

der Bebauung <strong>und</strong> der Betroffenheitsgrenze<br />

(Höhenlinie 9,50 m NN) eingehalten<br />

werden.<br />

Die o. g. Flurstücke liegen im Einzugsgebiet<br />

der Oberflächenwassereinleitungsstelle Nr.<br />

124. Für diese ist eine max. Einleitungsmenge<br />

von 67,6 l/s erlaubt. Eine Erhöhung<br />

der Einleitungsmenge durch eine zusätzliche<br />

Versiegelung wäre nur durch einen<br />

Nachtrag zur gehobenen Erlaubnis möglich.<br />

Hierzu wäre ein förmliches Verfahren mit<br />

Zustimmung der von den erhöhten Wassermengen<br />

<strong>und</strong> Aufstauhöhen Betroffenen<br />

notwendig. Dieses scheint mir nicht erreichbar.<br />

Daher sollte eine Erhöhung der<br />

Einleitungsmenge vermieden werden. Dieses<br />

ist der unteren Wasserbehörde nachzuweisen.<br />

3. Landschaftspflege:<br />

Der B-Plan sieht eine Neubebauung im Bereich<br />

der Hochhäuser Stoltenrieden in zwei<br />

Varianten vor. Beide Varianten berücksichtigen<br />

die angrenzenden Feuchtbiotope ent-<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der Bebauungsplan setzt im weiteren<br />

Verfahren den Rahmen für<br />

eine verdichtete Bebauung in<br />

Anlehnung an die Variante 3 fest.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Im Bebauungsplan wird ein Gehrecht<br />

zu Gunsten der Öffentlichkeit<br />

von der vorhandenen Brücke<br />

über das Flurstück 44/11 im Plan<br />

sowie im Teil B Text festgesetzt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die angesprochene Betroffenheitsgrenze<br />

wird in den Bebauungsplan<br />

übernommen. Sie befindet<br />

sich innerhalb der Grünflächen,<br />

zusätzliche bauliche Anlagen<br />

sind in diesem Bereich nicht<br />

vorgesehen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die vorgebrachten Hinweise<br />

zur Ableitung des Regenwassers<br />

werden in die Begründung<br />

übernommen. Im Falle einer<br />

Bebauung werden die heutigen<br />

Stellplätze alle unterirdisch<br />

angeordnet werden, somit<br />

entfallen die jetzigen Versiegelungsflächen<br />

der Stellplätze.<br />

Die Erhöhung der versiegelten<br />

Flächen durch die<br />

neuen Baukörper wird daher<br />

gering ausfallen. Die endgültige<br />

Klärung von erforderlichen Rückhaltungen<br />

<strong>und</strong> der möglichen Einleitmenge<br />

in den Glindhorstgraben<br />

werden auf der Ebene der<br />

jeweiligen Bauantragsverfahren<br />

geklärt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Im Umweltbericht werden mögliche<br />

Folgemaßnahmen von<br />

Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen, die<br />

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