und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Seite 20<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Für die Mischgebiete ergibt sich der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm<br />
aus dem um 3 dB(A) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage bilden die<br />
Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß<br />
Abschnitt 5.5.6 der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am<br />
Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel zu verwenden.<br />
Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Prognose, dass die nächtlichen Emissionen<br />
durch den Schienenverkehr erheblich überwiegen. Daher wird hier der maßgebliche Außenlärmpegel<br />
nach folgendem Ansatz gebildet:<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />
Die Summierung von weiteren 5 dB(A) berücksichtigt dabei, dass die Lärmbelastung in<br />
der Nacht bedingt durch den Schienenverkehr in derselben Größenordnung wie am Tag<br />
ausfällt.<br />
Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist in dem Plan der Anlage A 3.3.4 dargestellt.<br />
Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />
Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />
hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />
Weise sichergestellt werden kann.<br />
Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:<br />
• Im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs wird der Orientierungswert<br />
für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />
ab einem Abstand von bis zu 11 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes nördlich der Industriestraße<br />
ab einem Abstand von bis zu 23 m gemessen von der südlichen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen. In den Obergeschossen<br />
wird im Bereich des Mischgebietes nördlich des Pölitzer Wegs der Orientierungswert<br />
für Mischgebiete von 60 dB(A) innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in Richtung<br />
der Straße Pölitzer Weg ab einem Abstand von bis zu 24 m <strong>und</strong> innerhalb des Mischgebietes<br />
nördlich der Industriestraße ab einem Abstand von bis zu 38 m gemessen<br />
von der südlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze nicht mehr als 3 dB(A) überschrittenen.<br />
• Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der Orientierungswert für allgemeine<br />
Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche<br />
nicht mehr als 3 dB(A) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können somit<br />
im gesamten allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen<br />
wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb<br />
möglicher Außenwohnbereiche ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des allgemeinen<br />
Wohngebietes mehr als 3 dB(A) überschritten.<br />
2 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des<br />
Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld ⇔ gerichteter<br />
Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm)<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013