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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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16. Private vom 08.11.2012<br />

ich habe mir kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

angesehen <strong>und</strong> möchte<br />

dazu Folgendes anmerken:<br />

Im Jahre 1994 wurde Hauszeile 18,18a <strong>und</strong><br />

18b an die Eigentümer übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />

mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />

des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt keine<br />

Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />

zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus zwar weniger Geschosse erhalten soll,<br />

dafür aber von den Abmessungen im negativsten<br />

Fall nicht an der Giebelwand des<br />

Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />

Hauses 18a enden würde.<br />

Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />

die Natur, sondern auf eine Hauswand<br />

schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />

auch die Frage der Beschattung der Wohnungen.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnun-<br />

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