und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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16. Private vom 08.11.2012<br />
ich habe mir kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
angesehen <strong>und</strong> möchte<br />
dazu Folgendes anmerken:<br />
Im Jahre 1994 wurde Hauszeile 18,18a <strong>und</strong><br />
18b an die Eigentümer übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />
mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />
des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt keine<br />
Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />
zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus zwar weniger Geschosse erhalten soll,<br />
dafür aber von den Abmessungen im negativsten<br />
Fall nicht an der Giebelwand des<br />
Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />
Hauses 18a enden würde.<br />
Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />
<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />
die Natur, sondern auf eine Hauswand<br />
schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />
auch die Frage der Beschattung der Wohnungen.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnun-<br />
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