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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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3.2 Verkehr<br />

3.3 Grün<br />

Der dreieckige Änderungsbereich grenzt auf zwei Seiten an die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

des Berliner Rings im Nordosten bzw. der Lübecker Straße im Süden an. In einer<br />

Verkehrsuntersuchung, die die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, durchgeführt hat, wird<br />

festgestellt, dass das geplante Fachmarktzentrum in der vorgesehen Form an die<br />

Lübecker Straße angeschlossen werden kann. Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs<br />

<strong>und</strong> zur Steigerung der Leistungsfähigkeit seien im untersuchten Straßennetz nicht<br />

erforderlich. Als Gesamtfazit wird festgestellt, dass eine leistungsfähige <strong>und</strong> sichere<br />

Erschließung möglich ist.<br />

Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Wohl aber ist nach Landesrecht eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Sie wird durch den Landschaftsarchitekten<br />

Mextorf, Hameln innerhalb der Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnis im Umweltbericht<br />

zusammengefasst wird. Dieser Umweltbericht wird nach seiner Fertigstellung<br />

einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellen <strong>und</strong> ihr in der Anlage beigefügt<br />

werden.<br />

3.4 Immissionsschutz<br />

Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Nutzungen wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt, nach<br />

dem der Lärmschutz für die Nachbarschaft eingehalten werden kann, wenn bestimmte<br />

Maßgaben für die Nutzung <strong>und</strong> bauliche Ausgestaltung eingehalten werden. Dies wird im<br />

Durchführungsvertrag entsprechend festgelegt.<br />

3.5 Altablagerungen, Bodenkontaminationen<br />

Altablagerungen oder Bodenkontaminationen sind innerhalb des Änderungsbereiches<br />

nicht bekannt. Das Boden- <strong>und</strong> Altlastenkataster beim Kreis Storman beinhaltet keine<br />

Eintragungen.<br />

Laut Kampfmittelräumdienst beim Landeskriminalamt sind nach visueller Auswertung der<br />

zur Verfügung stehenden alliierten Kriegsluftbilder keine Einwirkungen auf den Änderungsbereich<br />

durch Abwurfmunition festzustellen. Munitionsf<strong>und</strong>e seien nicht bekannt. Es<br />

handelt sich folglich nicht um eine Kampfmittelverdachtsfläche, so dass gegen die durchzuführenden<br />

Arbeiten keine Bedenken bestehen. Zufallsf<strong>und</strong>e von Munition seien jedoch<br />

nicht auszuschließen.<br />

3.6 Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Die Situation von Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wird durch diese Flächennutzungsplanänderung<br />

nicht wesentlich berührt <strong>und</strong> bleibt unverändert.<br />

Anlage 3

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