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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Alternativen bevorzugen wir die Variante 2<br />

mit der Anordnung von weiteren Baukörpern<br />

im Süden der Hochhäusern bebauten<br />

Gr<strong>und</strong>stücke.<br />

Diese zusätzliche Bebauung ist wesentlicher<br />

Bestandteil unserer Überlegungen zur Verbesserung<br />

der Gesamtsituation um die bestehenden<br />

beiden Hochhäuser in der Straße<br />

Stoltenrieden. Hier eine Beeinträchtigung<br />

der „Wohnqualität" der Bewohner dieser<br />

Häuser zu sehen ist nicht nachvollziehbar,<br />

vielmehr kam die Aufenthaltsqualität für diese<br />

Mieter durch entsprechende Freiraumgestaltung<br />

erheblich verbessert werden.<br />

Diese zu erweiternden Frequenzen im Ziel<strong>und</strong><br />

Quellverkehr aus diesen Mehrwohnungen<br />

sind marginal <strong>und</strong> vernachlässigbar.<br />

Die ausgewählte Variante 3 ist städtebaulich<br />

minderwertig. Die dominanten Bestandsbauten<br />

prägen bereits heute den Straßenzug.<br />

Bei Umsetzung der Variante 3 (Planungstand<br />

12.09.2012) würde die Gebäudelänge<br />

des Bestands durch den Zubau in Richtung<br />

Glindhorstgraben nahezu verdoppelt werden.<br />

Nur ein Abrücken geplanter Baukörper<br />

(Variante l <strong>und</strong> 2) kann dem städtebaulichen<br />

Maßstab der Umgebung gerecht werden, die<br />

Dominanz der Hochhäuser reduzieren <strong>und</strong><br />

zur Qualitätsverbesserung beitragen. Ein<br />

freier Durchblick von der Straße Stoltenrieden<br />

bis zur Niederung mit dem Glindhorstgraben<br />

bleibt weiterhin bestehen.<br />

3. Private vom 16.11.2012<br />

als Betroffene des o.g. Bebauungsplanes als<br />

Eigentümer <strong>und</strong> Vermieter legen wir Ihnen<br />

die folgenden Einwendungen vor:<br />

Die Eigentumswohnungen wurden nicht zuletzt<br />

der Tatsache erworben, dass zurzeit<br />

des Erwerbes im Jahre 1994 sehr wenig<br />

entsprechender Wohnraum im Stadtgebiet<br />

von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zur Verfügung stand. Daher<br />

wurde zwar der teils unschöne 8-<br />

stöckige Wohnblock in Kauf genommen,<br />

aber zugunsten eines ansonsten unverbauten<br />

naturbelassenen grünen Geländes.<br />

Nunmehr soll It. den von Ihnen genehmigtem<br />

Bauplan 110 nicht nur ein weiterer<br />

Wohnblock in 3-stöckiger Bauweise angeschlossen<br />

werden, sondern im Hintergr<strong>und</strong><br />

soll ein weiterer gleichartiger entstehen.<br />

Damit wird nichts von dem noch existierenden<br />

Blick ins Grüne für die Bewohner des<br />

Hauses 18 übrigbleiben.<br />

am vorhandenen Gebäudebestand<br />

<strong>und</strong> an der gewünschten<br />

Neubebauung des nördlichen<br />

Flurstückes 44/19. Die Variante 2<br />

nimmt den vorhandenen Bestand<br />

der drei südlichen Hochhäuser<br />

städtebaulich nicht auf <strong>und</strong> führt<br />

zu einer „2. Reihe“ entlang der<br />

Hangkante. Hierdurch wird u.a.<br />

der Verkehr weiter in die Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hineingezogen als bei den<br />

Varianten 1 <strong>und</strong> 3. Beides ist<br />

nicht Ziel einer weiteren baulichen<br />

Entwicklung im Plangebiet.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilen-<br />

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