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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Im Ergebnis wird bestätigt, dass der geplanten<br />

Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

<strong>und</strong> den damit verfolgten Planungsabsichten -<br />

verb<strong>und</strong>en mit den o.a. Hinweisen - keine Ziele<br />

der Raumordnung entgegen stehen.<br />

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />

Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />

einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />

nicht vor. Eine Aussage über die<br />

Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />

mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />

nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

Aus Sicht des Referates für Städtebau <strong>und</strong><br />

Ortsplanung, Städtebaurecht des Innenministeriums<br />

sind keine weiteren Anmerkungen erforderlich.<br />

10. NABU vom 07.12.2013<br />

In Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

sind die Ausführungen widersprüchlich. Auf S.<br />

7 steht, dass die UVP als Anlage beigefügt<br />

wird. Das ist aber nicht der Fall. Auf S. 9 steht<br />

unter 3.5, dass es keine Pflicht für eine UVP<br />

gibt, aber dass eine UVP erforderlich ist.<br />

Wir bitten Sie, diese Widersprüchlichkeiten aufzuklären<br />

<strong>und</strong> uns erneut zu beteiligen, wenn die<br />

UVP vorliegt. Erst dann können wir beurteilen,<br />

ob unsere Belange durch die Planung berührt<br />

werden.<br />

11. Kampfmittelräumdienst vom 04.11.2013<br />

Überprüfung - Lübecker Str. 23-25 (Flst. 41/23)<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - auf Kriegsaltlasten<br />

Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung<br />

stehenden alliierten Kriegsluftbilder<br />

können wir auf der o. a. Fläche keine Einwirkungen<br />

durch Abwurfmunition (Bombentrichter,<br />

Zerstörungen) feststellen.<br />

Munitionsf<strong>und</strong>e in diesen Bereich sind dem<br />

Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.<br />

Bei der o. a. Fläche handelt es sich folglich um<br />

keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die<br />

leitplanung zum dortigen Bebauungsplan<br />

Nr. 84 wird dann<br />

wiederaufgenommen, wenn<br />

eine zukünftige Nutzung realisierbar<br />

scheint.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Gemeint war nicht, dass der<br />

Umweltbericht der Begründung<br />

beigefügt ist, sondern nach seiner<br />

Fertigstellung beigefügt<br />

wird.<br />

Weiterhin wurde auf Seite 9<br />

ausgeführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

des Landesrechts erforderlich<br />

ist, nicht jedoch eine Umweltprüfung<br />

mit daraus folgendem<br />

Umweltbericht. Nachdem aufgr<strong>und</strong><br />

einer zu hohen zulässigen<br />

Geschossfläche aber nunmehr<br />

das beschleunigte Verfahren<br />

nach § 13a BauGB nicht<br />

angewendet werden kann, wird<br />

ein Umweltbericht erstellt.<br />

Der Umweltbericht mit integrierter<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

wird im Rahmen der Auslegung<br />

vorgelegt.<br />

.<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> wurden bereits in<br />

die Begründung aufgenommen.<br />

Anlage 1

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