und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Im Ergebnis wird bestätigt, dass der geplanten<br />
Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
<strong>und</strong> den damit verfolgten Planungsabsichten -<br />
verb<strong>und</strong>en mit den o.a. Hinweisen - keine Ziele<br />
der Raumordnung entgegen stehen.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />
Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />
einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />
nicht vor. Eine Aussage über die<br />
Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />
mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />
nicht verb<strong>und</strong>en.<br />
Aus Sicht des Referates für Städtebau <strong>und</strong><br />
Ortsplanung, Städtebaurecht des Innenministeriums<br />
sind keine weiteren Anmerkungen erforderlich.<br />
10. NABU vom 07.12.2013<br />
In Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
sind die Ausführungen widersprüchlich. Auf S.<br />
7 steht, dass die UVP als Anlage beigefügt<br />
wird. Das ist aber nicht der Fall. Auf S. 9 steht<br />
unter 3.5, dass es keine Pflicht für eine UVP<br />
gibt, aber dass eine UVP erforderlich ist.<br />
Wir bitten Sie, diese Widersprüchlichkeiten aufzuklären<br />
<strong>und</strong> uns erneut zu beteiligen, wenn die<br />
UVP vorliegt. Erst dann können wir beurteilen,<br />
ob unsere Belange durch die Planung berührt<br />
werden.<br />
11. Kampfmittelräumdienst vom 04.11.2013<br />
Überprüfung - Lübecker Str. 23-25 (Flst. 41/23)<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> - auf Kriegsaltlasten<br />
Nach visueller Auswertung der uns zur Verfügung<br />
stehenden alliierten Kriegsluftbilder<br />
können wir auf der o. a. Fläche keine Einwirkungen<br />
durch Abwurfmunition (Bombentrichter,<br />
Zerstörungen) feststellen.<br />
Munitionsf<strong>und</strong>e in diesen Bereich sind dem<br />
Kampfmittelräumdienst nicht bekannt.<br />
Bei der o. a. Fläche handelt es sich folglich um<br />
keine Kampfmittelverdachtsfläche. Für die<br />
leitplanung zum dortigen Bebauungsplan<br />
Nr. 84 wird dann<br />
wiederaufgenommen, wenn<br />
eine zukünftige Nutzung realisierbar<br />
scheint.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Gemeint war nicht, dass der<br />
Umweltbericht der Begründung<br />
beigefügt ist, sondern nach seiner<br />
Fertigstellung beigefügt<br />
wird.<br />
Weiterhin wurde auf Seite 9<br />
ausgeführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
aufgr<strong>und</strong><br />
des Landesrechts erforderlich<br />
ist, nicht jedoch eine Umweltprüfung<br />
mit daraus folgendem<br />
Umweltbericht. Nachdem aufgr<strong>und</strong><br />
einer zu hohen zulässigen<br />
Geschossfläche aber nunmehr<br />
das beschleunigte Verfahren<br />
nach § 13a BauGB nicht<br />
angewendet werden kann, wird<br />
ein Umweltbericht erstellt.<br />
Der Umweltbericht mit integrierter<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wird im Rahmen der Auslegung<br />
vorgelegt.<br />
.<br />
Die Hinweise werden berücksichtigt<br />
<strong>und</strong> wurden bereits in<br />
die Begründung aufgenommen.<br />
Anlage 1