und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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22. Private vom 05.11.2012<br />
die Otto Cropp Hausverwaltung verwaltet die<br />
Häuser Stoltenrieden 18 - 22b in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>. Im Auftrag <strong>und</strong> im Namen der Eigentümer-gemeinschaft<br />
möchten wir zu den<br />
ausgelegten Planungsunterlagen des Bebauungsplanes<br />
110 einige Einwendungen<br />
darlegen.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 2 - 18 b wurden so<br />
errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />
unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />
gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für die<br />
Käufer der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />
ein Hauptargument zum Kauf der Wohnung.<br />
Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />
Baukörpers nichts ändert, entsteht keine<br />
negative Veränderung für die Bewohner 18 -<br />
18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />
Bei beiden zur Diskussion stehenden Varianten<br />
wird die Bebauung jedoch soweit<br />
Richtung Osten verlängert, dass die Giebelseite<br />
des Hauses 14-16 nicht mehr auf Höhe<br />
des westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />
bis Mitte des Hauses 18 a reicht. Die<br />
geplanten Baukörper sollen höher als die<br />
Bebauung 18 - 18 b werden. Statt ins Grüne<br />
sehen die betroffenen Bewohner zukünftig<br />
gegen eine Hauswand.<br />
Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />
führen, dass die Wohnungen stärker vers-<br />
tung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
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