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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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22. Private vom 05.11.2012<br />

die Otto Cropp Hausverwaltung verwaltet die<br />

Häuser Stoltenrieden 18 - 22b in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>. Im Auftrag <strong>und</strong> im Namen der Eigentümer-gemeinschaft<br />

möchten wir zu den<br />

ausgelegten Planungsunterlagen des Bebauungsplanes<br />

110 einige Einwendungen<br />

darlegen.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 2 - 18 b wurden so<br />

errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />

unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />

gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für die<br />

Käufer der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />

ein Hauptargument zum Kauf der Wohnung.<br />

Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />

Baukörpers nichts ändert, entsteht keine<br />

negative Veränderung für die Bewohner 18 -<br />

18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />

Bei beiden zur Diskussion stehenden Varianten<br />

wird die Bebauung jedoch soweit<br />

Richtung Osten verlängert, dass die Giebelseite<br />

des Hauses 14-16 nicht mehr auf Höhe<br />

des westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />

bis Mitte des Hauses 18 a reicht. Die<br />

geplanten Baukörper sollen höher als die<br />

Bebauung 18 - 18 b werden. Statt ins Grüne<br />

sehen die betroffenen Bewohner zukünftig<br />

gegen eine Hauswand.<br />

Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />

führen, dass die Wohnungen stärker vers-<br />

tung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

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