und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />
Datum<br />
23.01.2014<br />
Aktenzeichen<br />
IV.30.8 621.41; 023.164 B<br />
110/1. Sitzungsvorlagen<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0120/2013-2018<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
Sitzungsdatum<br />
10.02.2014<br />
Bebauungsplan Nr. 110<br />
Gebiet: Stoltenrieden Nr. 2-16 (nur gerade Nr.), Industriestraße Nr. 1-5<br />
(nur ungerade Nr.), Pölitzer Weg Nr. 12-16 (nur gerade Nr.)<br />
hier: a) Beschluss über Variante<br />
b) Beschluss über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />
Behördenbeteiligung<br />
1. Sachverhalt<br />
Gr<strong>und</strong>lagen zur Innenentwicklung<br />
Eine Steigerung der Wohneinheiten im Innenbereich ist erklärtes Ziel der<br />
Landesplanung <strong>und</strong> wird im Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2010<br />
wie folgt beschrieben: „Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung.<br />
Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Durch<br />
die zukünftige demographische Entwicklung sollen tragfähige <strong>und</strong> kostengünstige<br />
Siedlungsstrukturen entstehen <strong>und</strong> eine Zersiedelung begrenzt werden.“<br />
Die Funktion der Mittelzentren Schleswig-Holsteins sollen weiter gestärkt werden.<br />
Danach soll sich zukünftig die Wohnbau- <strong>und</strong> Gewerbeentwicklung noch stärker auf die<br />
Mittelzentren konzentrieren. Somit wird die Bedeutung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s als Wohn- <strong>und</strong><br />
Arbeitsstandort weiter ansteigen. Der LEP fördert <strong>und</strong> fordert für die<br />
Wohnbauentwicklung die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale stärker als bisher<br />
zu aktivieren.<br />
Dieses Ziel wird durch den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur<br />
innerstädtischen Verdichtung mit dem Beschluss über das Integrierte<br />
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von 2009 dokumentiert. Jede Abweichung von einem<br />
beschlossenen Entwicklungskonzept muss durch die Stadtverordnetenversammlung<br />
inhaltlich beschlossen werden.<br />
Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden <strong>und</strong><br />
weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 hat auch Änderungen<br />
im BauGB nach sich gezogen. So wurde in das BauGB in § 1 folgender Satz angefügt:<br />
„Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der<br />
Innenentwicklung erfolgen“. Diese Regelung schafft somit eine konsequente<br />
1 von 5