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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Planung <strong>und</strong> Umwelt<br />

Datum<br />

23.01.2014<br />

Aktenzeichen<br />

IV.30.8 621.41; 023.164 B<br />

110/1. Sitzungsvorlagen<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0120/2013-2018<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

Sitzungsdatum<br />

10.02.2014<br />

Bebauungsplan Nr. 110<br />

Gebiet: Stoltenrieden Nr. 2-16 (nur gerade Nr.), Industriestraße Nr. 1-5<br />

(nur ungerade Nr.), Pölitzer Weg Nr. 12-16 (nur gerade Nr.)<br />

hier: a) Beschluss über Variante<br />

b) Beschluss über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />

Behördenbeteiligung<br />

1. Sachverhalt<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Innenentwicklung<br />

Eine Steigerung der Wohneinheiten im Innenbereich ist erklärtes Ziel der<br />

Landesplanung <strong>und</strong> wird im Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2010<br />

wie folgt beschrieben: „Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung.<br />

Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Durch<br />

die zukünftige demographische Entwicklung sollen tragfähige <strong>und</strong> kostengünstige<br />

Siedlungsstrukturen entstehen <strong>und</strong> eine Zersiedelung begrenzt werden.“<br />

Die Funktion der Mittelzentren Schleswig-Holsteins sollen weiter gestärkt werden.<br />

Danach soll sich zukünftig die Wohnbau- <strong>und</strong> Gewerbeentwicklung noch stärker auf die<br />

Mittelzentren konzentrieren. Somit wird die Bedeutung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>s als Wohn- <strong>und</strong><br />

Arbeitsstandort weiter ansteigen. Der LEP fördert <strong>und</strong> fordert für die<br />

Wohnbauentwicklung die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale stärker als bisher<br />

zu aktivieren.<br />

Dieses Ziel wird durch den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur<br />

innerstädtischen Verdichtung mit dem Beschluss über das Integrierte<br />

Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von 2009 dokumentiert. Jede Abweichung von einem<br />

beschlossenen Entwicklungskonzept muss durch die Stadtverordnetenversammlung<br />

inhaltlich beschlossen werden.<br />

Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden <strong>und</strong><br />

weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 hat auch Änderungen<br />

im BauGB nach sich gezogen. So wurde in das BauGB in § 1 folgender Satz angefügt:<br />

„Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der<br />

Innenentwicklung erfolgen“. Diese Regelung schafft somit eine konsequente<br />

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