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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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18 befindlichen Eigentumswohnung. Dass<br />

ein Abriss des benachbarten Wohnhauses<br />

Stoltenrieden 14-16 <strong>und</strong> eine Neubebauung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks anvisiert wurden, war mir<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs meiner Wohnung<br />

bekannt. Die nunmehr im Bebauungsplan<br />

skizzierten Varianten der Neubebauung<br />

greifen jedoch tief in die Interessen der<br />

Nachbarn ein. Insbesondere die Verlängerung<br />

der Bebauung in Richtung Osten wird<br />

Bewohnern des Hauses Nr. 18 den bisherigen<br />

Blick ins Grüne komplett verstellen. Es<br />

ist nicht nachzuvollziehen, weshalb man uns<br />

eine Aufopferung dieses Vorteils der Wohnlage<br />

zumuten will, während -umgekehrt -<br />

einer Nachverdichtung auf den südlicher<br />

gelegenen Gr<strong>und</strong>stücken die Interessen der<br />

Hochhausbewohner an einem „grünen Umfeld"<br />

entgegenstehen sollen.<br />

Außerdem wird die geplante Neubebauung<br />

„Stoltenrieden 14-16" für das Nachbargr<strong>und</strong>stück<br />

zu einer deutlichen Verminderung des<br />

Lichteinfalls sowie der Sonneneinstrahlung<br />

führen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf<br />

die vom Investor vorgeschlagenen Varianten<br />

l a <strong>und</strong> 2a<br />

(V- <strong>und</strong> IV-geschossigen Bebauung), aber<br />

auch gegen die Variante 3, die das neu Gebäude<br />

näher als bisher an die nördliche<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze rückt. Gegen die Varianten<br />

1a <strong>und</strong> 2a spricht überdies, dass sie sich<br />

sowohl in der anvisierten Geschosszahl als<br />

auch mit der Abweichung von der „klaren<br />

zeilengeprägten Gr<strong>und</strong>struktur“ nicht in den<br />

Bebauungsstil des Planungsgebietes einfügen.<br />

Ich werde mich mit den meiner Wohnung<br />

drohenden Qualitäts- <strong>und</strong> Werteinbußen<br />

nicht abfinden <strong>und</strong> lasse momentan die<br />

Einleitung rechtlicher Schritte prüfen.<br />

5. Private vom 15.11.2012<br />

mein Mann <strong>und</strong> ich sind Eigentümer einer<br />

Eigentumswohnung der Hauszeile Stolten-<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetz-<br />

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