und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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ieden 18 in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Wir haben kürzlich die Planungsunterlagen<br />
für das angrenzende Haus Stoltenrieden 14-<br />
16 angesehen <strong>und</strong> nehmen hierzu wie folgt<br />
Stellung:<br />
Wir haben unsere Wohnung 1996 nur deshalb<br />
gekauft, da diese einen unverbauten<br />
Blick auf das Naturschutzgebiet hatte. Wir<br />
sind große Naturfans uns freuen uns immer<br />
wieder an diesem Anblick.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es nunmehr geht,<br />
endet mit seiner Giebelwand in Höhe der<br />
Giebelwand unseres Hauses. Sofern dieses<br />
alte Gebäude abgerissen <strong>und</strong> ein neues an<br />
derselben Stelle errichtet würde, gäbe es<br />
unsererseits überhaupt keine Einwendungen.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber leider zu<br />
entnehmen, dass das geplante Haus zwar<br />
weniger Geschosse erhalten soll, dafür aber<br />
- im negativsten Fall - nicht an der Giebelwand<br />
des Hauses 18 sondern etwa im Bereich<br />
des Hauses 18a enden würde.<br />
Durch eine solche Bebauung würden wir<br />
nicht mehr die freie Sicht auf das Naturschutzgebiet<br />
haben, sondern auf eine Häuserwand<br />
sehen müssen.<br />
Dies würde nicht nur unseren persönlichen<br />
Nutzen der Wohnung erheblich schmälern,<br />
sondern in erheblichem Maße auch deren<br />
Wert.<br />
Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen.<br />
Sollte eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
werden, so würden wir die Angelegenheit<br />
unserem Rechtsanwalt zur Prüfung<br />
übergeben.<br />
6. Private vom 15.11.2012<br />
durch die Hausverwaltung habe ich Einsicht<br />
in die Planungsunterlagen erhalten <strong>und</strong><br />
buch formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss bzw. 3 Geschosse<br />
+ Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetz-<br />
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