04.05.2014 Aufrufe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ieden 18 in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Wir haben kürzlich die Planungsunterlagen<br />

für das angrenzende Haus Stoltenrieden 14-<br />

16 angesehen <strong>und</strong> nehmen hierzu wie folgt<br />

Stellung:<br />

Wir haben unsere Wohnung 1996 nur deshalb<br />

gekauft, da diese einen unverbauten<br />

Blick auf das Naturschutzgebiet hatte. Wir<br />

sind große Naturfans uns freuen uns immer<br />

wieder an diesem Anblick.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es nunmehr geht,<br />

endet mit seiner Giebelwand in Höhe der<br />

Giebelwand unseres Hauses. Sofern dieses<br />

alte Gebäude abgerissen <strong>und</strong> ein neues an<br />

derselben Stelle errichtet würde, gäbe es<br />

unsererseits überhaupt keine Einwendungen.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber leider zu<br />

entnehmen, dass das geplante Haus zwar<br />

weniger Geschosse erhalten soll, dafür aber<br />

- im negativsten Fall - nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18 sondern etwa im Bereich<br />

des Hauses 18a enden würde.<br />

Durch eine solche Bebauung würden wir<br />

nicht mehr die freie Sicht auf das Naturschutzgebiet<br />

haben, sondern auf eine Häuserwand<br />

sehen müssen.<br />

Dies würde nicht nur unseren persönlichen<br />

Nutzen der Wohnung erheblich schmälern,<br />

sondern in erheblichem Maße auch deren<br />

Wert.<br />

Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen.<br />

Sollte eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

werden, so würden wir die Angelegenheit<br />

unserem Rechtsanwalt zur Prüfung<br />

übergeben.<br />

6. Private vom 15.11.2012<br />

durch die Hausverwaltung habe ich Einsicht<br />

in die Planungsunterlagen erhalten <strong>und</strong><br />

buch formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss bzw. 3 Geschosse<br />

+ Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetz-<br />

Seite 16 von 43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!