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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 11<br />

Im Sinne des Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ einschl.<br />

Anlage in der Fassung vom 01.01.2014 ist davon auszugehen, daß es sich gem. Ziff. 3.1 der Anlage<br />

zum Erlass bei den Beeten <strong>und</strong> Rabatten mit Offenböden <strong>und</strong> Gehölzbeständen lediglich um „Flächen<br />

mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz“ handelt.<br />

Abb. 6:<br />

Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild<br />

Plangrenze aus KELLER (2013) <strong>und</strong> Luftbild der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (2013)<br />

Hinweise auf das Vorkommen von Pflanzenarten, die an besondere abiotische Standortvoraussetzungen<br />

(Nässe, Rohboden, Trockenheit, Wärme, Nährstoffarmut) geb<strong>und</strong>en wären, ergaben sich vor Ort<br />

nicht. Das Vorkommen von streng oder besonders geschützten Pflanzenarten ist im Plangebiet nicht zu<br />

erwarten.<br />

Die vorhandenen Böden, Beete <strong>und</strong> Gehölzstrukturen können zwar z.B. gebüsch- <strong>und</strong> baumbrütenden<br />

Vogelarten des Siedlungsraumes als Nist- <strong>und</strong> Brutstrukturen <strong>und</strong> auch Nahrungshabitate dienen. Hinweise<br />

auf besondere Funktion einzelner Bäume (oder auch des Gebäudes) als Horstbäume z.B. für<br />

Greifvögel, Brutbäume für Eulen oder das Vorkommen von Baumhöhlen als Wochenstuben für Fledermäuse<br />

<strong>und</strong> damit auch auf das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten oder ihrer Fortpflanzungs-<br />

<strong>und</strong> Ruhestätten im Sinne von § 44 BNatSchG ergaben sich vor Ort jedoch nicht.<br />

Aufgaben des Biotopverb<strong>und</strong>es der hier vorhandenen Rabatten <strong>und</strong> Ziergehölzbestände können im<br />

Vergleich zu sonstigen Räumen der Offenlandschaft <strong>und</strong> angesichts des städtebaulich verdichteten<br />

Kontextes einschließlich umgebender vielbefahrener Straße als untergeordnet bis fehlend eingestuft<br />

werden, die Anforderungen des § 21 BNatSchG für den Biotopverb<strong>und</strong> werden hier nicht erfüllt.<br />

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte<br />

Derartige Gebiete bzw. Objekte sind weder innerhalb des Plangebietes noch außerhalb angrenzend<br />

gegeben.<br />

Anlage 4

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