und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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422a Umweltbericht zur 8. FNP-Änderung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Seite 11<br />
Im Sinne des Erlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ einschl.<br />
Anlage in der Fassung vom 01.01.2014 ist davon auszugehen, daß es sich gem. Ziff. 3.1 der Anlage<br />
zum Erlass bei den Beeten <strong>und</strong> Rabatten mit Offenböden <strong>und</strong> Gehölzbeständen lediglich um „Flächen<br />
mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz“ handelt.<br />
Abb. 6:<br />
Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild<br />
Plangrenze aus KELLER (2013) <strong>und</strong> Luftbild der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> (2013)<br />
Hinweise auf das Vorkommen von Pflanzenarten, die an besondere abiotische Standortvoraussetzungen<br />
(Nässe, Rohboden, Trockenheit, Wärme, Nährstoffarmut) geb<strong>und</strong>en wären, ergaben sich vor Ort<br />
nicht. Das Vorkommen von streng oder besonders geschützten Pflanzenarten ist im Plangebiet nicht zu<br />
erwarten.<br />
Die vorhandenen Böden, Beete <strong>und</strong> Gehölzstrukturen können zwar z.B. gebüsch- <strong>und</strong> baumbrütenden<br />
Vogelarten des Siedlungsraumes als Nist- <strong>und</strong> Brutstrukturen <strong>und</strong> auch Nahrungshabitate dienen. Hinweise<br />
auf besondere Funktion einzelner Bäume (oder auch des Gebäudes) als Horstbäume z.B. für<br />
Greifvögel, Brutbäume für Eulen oder das Vorkommen von Baumhöhlen als Wochenstuben für Fledermäuse<br />
<strong>und</strong> damit auch auf das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten oder ihrer Fortpflanzungs-<br />
<strong>und</strong> Ruhestätten im Sinne von § 44 BNatSchG ergaben sich vor Ort jedoch nicht.<br />
Aufgaben des Biotopverb<strong>und</strong>es der hier vorhandenen Rabatten <strong>und</strong> Ziergehölzbestände können im<br />
Vergleich zu sonstigen Räumen der Offenlandschaft <strong>und</strong> angesichts des städtebaulich verdichteten<br />
Kontextes einschließlich umgebender vielbefahrener Straße als untergeordnet bis fehlend eingestuft<br />
werden, die Anforderungen des § 21 BNatSchG für den Biotopverb<strong>und</strong> werden hier nicht erfüllt.<br />
Naturschutzrechtliche Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte<br />
Derartige Gebiete bzw. Objekte sind weder innerhalb des Plangebietes noch außerhalb angrenzend<br />
gegeben.<br />
Anlage 4