und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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den sind. Dies kann auch für das Planungsgebiet<br />
nicht gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen<br />
werden. Es empfiehlt sich daher, neben dem<br />
Einsatz der Kampfmittelräumung auch einen<br />
Sachverständigen nach §18 BBodSchG einzubinden.<br />
4.3 Industriestraße 5<br />
In Verbindung mit der Bauleitplanung wird<br />
darauf hingewiesen, dass unter der Adresse<br />
Industriestraße 5 nach vorliegenden Unterlagen<br />
eine Tankstelle seit 1973 betrieben<br />
wird. Derartigen Betriebsstandort können<br />
ebenfalls schadstoffbelasteten Boden aufweisen.<br />
Im Rahmen der Abwägung sollte<br />
diesbezüglich geprüft werden, welche<br />
Maßnahmen erforderlich sind.<br />
4.4 Hinweise<br />
Die Planung sieht eine größere Anzahl von<br />
Tiefgaragen im Wohngebiet vor. In diesem<br />
Zusammenhang ist auch die Entscheidung<br />
für die fachgerechte Entsorgung, der nicht<br />
auf dem Planungsgebiet verwertbaren Baggerguts<br />
zu regeln. Die Verwertung des Baggergutes<br />
ist unter Beachtung der DIN 19731<br />
<strong>und</strong> LAGA TR Boden vorzunehmen.<br />
Der weitere Handlungsbedarf ist für die o.<br />
g. Punkte in enger Abstimmung mit der<br />
UBB festzulegen.<br />
5. Emissionen/Immissionen:<br />
Bezüglich der angrenzenden gewerblichen<br />
Nutzungen sowie der Industriestraße kann<br />
aus Sicht des umweltbezogenen Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
erst nach Vorlage einer<br />
Lärmschutzuntersuchung eine Stellungnahme<br />
abgegeben werden.<br />
3. Archäologisches LA vom 08.11.2012<br />
wir können zurzeit keine Auswirkungen auf<br />
archäologische Kulturdenkmäler durch die<br />
Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen.<br />
Daher haben wir keine Bedenken.<br />
Wenn während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder<br />
auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden,<br />
ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />
zu benachrichtigen <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle<br />
bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu<br />
sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14<br />
DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar<br />
2012) der Gr<strong>und</strong>stücks-eigentümer <strong>und</strong> der<br />
Leiter der Arbeiten.<br />
4. BUND/NABU vom 08.11.2012<br />
wir bedanken uns für die Übersendung der<br />
Unterlagen <strong>und</strong> nehmen, auch im Namen<br />
der Landesverbände, wie folgt Stellung:<br />
1.<br />
Aus Biotopschutzgründen lehnen wir weitere<br />
Tiefgaragen im Planungsgebiet ab. Aus den<br />
BBodSchG gestattet sind.<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Der Tankstellen-Standort wird<br />
ebenfalls in den Untersuchungsumfang<br />
der orientierenden Untersuchung<br />
aufgenommen.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Im Zusammenhang mit der<br />
orientierenden Untersuchung<br />
werden Vorgaben abfallrechtlicher<br />
Belangen in den textlichen<br />
Festsetzungen genannt.<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Es wurde ein Lärmgutachten erstellt,<br />
die Ergebnisse werden in<br />
den Bebauungsplan übernommen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Der Hinweis wird in die Begründung<br />
übernommen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
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