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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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den sind. Dies kann auch für das Planungsgebiet<br />

nicht gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen<br />

werden. Es empfiehlt sich daher, neben dem<br />

Einsatz der Kampfmittelräumung auch einen<br />

Sachverständigen nach §18 BBodSchG einzubinden.<br />

4.3 Industriestraße 5<br />

In Verbindung mit der Bauleitplanung wird<br />

darauf hingewiesen, dass unter der Adresse<br />

Industriestraße 5 nach vorliegenden Unterlagen<br />

eine Tankstelle seit 1973 betrieben<br />

wird. Derartigen Betriebsstandort können<br />

ebenfalls schadstoffbelasteten Boden aufweisen.<br />

Im Rahmen der Abwägung sollte<br />

diesbezüglich geprüft werden, welche<br />

Maßnahmen erforderlich sind.<br />

4.4 Hinweise<br />

Die Planung sieht eine größere Anzahl von<br />

Tiefgaragen im Wohngebiet vor. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch die Entscheidung<br />

für die fachgerechte Entsorgung, der nicht<br />

auf dem Planungsgebiet verwertbaren Baggerguts<br />

zu regeln. Die Verwertung des Baggergutes<br />

ist unter Beachtung der DIN 19731<br />

<strong>und</strong> LAGA TR Boden vorzunehmen.<br />

Der weitere Handlungsbedarf ist für die o.<br />

g. Punkte in enger Abstimmung mit der<br />

UBB festzulegen.<br />

5. Emissionen/Immissionen:<br />

Bezüglich der angrenzenden gewerblichen<br />

Nutzungen sowie der Industriestraße kann<br />

aus Sicht des umweltbezogenen Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

erst nach Vorlage einer<br />

Lärmschutzuntersuchung eine Stellungnahme<br />

abgegeben werden.<br />

3. Archäologisches LA vom 08.11.2012<br />

wir können zurzeit keine Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturdenkmäler durch die<br />

Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen.<br />

Daher haben wir keine Bedenken.<br />

Wenn während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder<br />

auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden,<br />

ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich<br />

zu benachrichtigen <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle<br />

bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu<br />

sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14<br />

DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar<br />

2012) der Gr<strong>und</strong>stücks-eigentümer <strong>und</strong> der<br />

Leiter der Arbeiten.<br />

4. BUND/NABU vom 08.11.2012<br />

wir bedanken uns für die Übersendung der<br />

Unterlagen <strong>und</strong> nehmen, auch im Namen<br />

der Landesverbände, wie folgt Stellung:<br />

1.<br />

Aus Biotopschutzgründen lehnen wir weitere<br />

Tiefgaragen im Planungsgebiet ab. Aus den<br />

BBodSchG gestattet sind.<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Der Tankstellen-Standort wird<br />

ebenfalls in den Untersuchungsumfang<br />

der orientierenden Untersuchung<br />

aufgenommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Im Zusammenhang mit der<br />

orientierenden Untersuchung<br />

werden Vorgaben abfallrechtlicher<br />

Belangen in den textlichen<br />

Festsetzungen genannt.<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Es wurde ein Lärmgutachten erstellt,<br />

die Ergebnisse werden in<br />

den Bebauungsplan übernommen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird in die Begründung<br />

übernommen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

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