und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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19. Private vom 08.11.2012<br />
Ich möchte mich zum Bebauungsplan äußern:<br />
Ich teile voll <strong>und</strong> ganz die kritischen Anmerkungen<br />
der Hausverwaltung sowie die von<br />
Herrn <strong>und</strong> Frau.<br />
Auch ich habe kein Interesse daran, dass<br />
Wohnqualität <strong>und</strong> Wert der Wohnung (Blick<br />
auf eine Häuserwand, Beschattung insbesondere<br />
der Erdgeschosswohnungen) durch<br />
die geplante Bebauung erheblich gemindert<br />
werden. Für mich war der freie Ausblick in<br />
das Naturschutzgebiet ausschlaggebend für<br />
den Kauf.<br />
Ansonsten habe ich gr<strong>und</strong>sätzlich nichts<br />
gegen eine Bebauung, sofern sich an Größe<br />
<strong>und</strong> Lage des Baukörpers nichts ändert. Anderenfalls<br />
würde ich rechtliche Schritte prüfen.<br />
dem mindestens eine weitere<br />
Beteiligung folgt. In diesem 1.<br />
Beteiligungsschritt wird die Bevölkerung,<br />
zu der insbesondere die<br />
Anlieger des Plangebietes gehören,<br />
über die Planungsziele <strong>und</strong><br />
über erste Konzepte einer möglichen<br />
Bebauung informiert, damit<br />
sie ihre Anregungen in den Planungsprozess<br />
einbringen können.<br />
Diese werden dann berücksichtigt,<br />
teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />
Die Entscheidungen<br />
hierüber treffen die politischen<br />
Gremien unter Berücksichtigung<br />
aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Interessen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
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