04.05.2014 Aufrufe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

19. Private vom 08.11.2012<br />

Ich möchte mich zum Bebauungsplan äußern:<br />

Ich teile voll <strong>und</strong> ganz die kritischen Anmerkungen<br />

der Hausverwaltung sowie die von<br />

Herrn <strong>und</strong> Frau.<br />

Auch ich habe kein Interesse daran, dass<br />

Wohnqualität <strong>und</strong> Wert der Wohnung (Blick<br />

auf eine Häuserwand, Beschattung insbesondere<br />

der Erdgeschosswohnungen) durch<br />

die geplante Bebauung erheblich gemindert<br />

werden. Für mich war der freie Ausblick in<br />

das Naturschutzgebiet ausschlaggebend für<br />

den Kauf.<br />

Ansonsten habe ich gr<strong>und</strong>sätzlich nichts<br />

gegen eine Bebauung, sofern sich an Größe<br />

<strong>und</strong> Lage des Baukörpers nichts ändert. Anderenfalls<br />

würde ich rechtliche Schritte prüfen.<br />

dem mindestens eine weitere<br />

Beteiligung folgt. In diesem 1.<br />

Beteiligungsschritt wird die Bevölkerung,<br />

zu der insbesondere die<br />

Anlieger des Plangebietes gehören,<br />

über die Planungsziele <strong>und</strong><br />

über erste Konzepte einer möglichen<br />

Bebauung informiert, damit<br />

sie ihre Anregungen in den Planungsprozess<br />

einbringen können.<br />

Diese werden dann berücksichtigt,<br />

teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />

Die Entscheidungen<br />

hierüber treffen die politischen<br />

Gremien unter Berücksichtigung<br />

aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Interessen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

Seite 34 von 43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!