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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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chatten werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />

werden im Winter kaum<br />

noch eine Sonneneinstrahlungen erhalten.<br />

Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />

durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />

<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />

deutlich gemindert.<br />

Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

wird, wollen die Eigentümer der<br />

Häuser 18 -20b die Einleitung rechtlicher<br />

Schritte prüfen lassen.<br />

23. Private vom 04.11.2012<br />

Möchte meinen Unmut über die Bebauung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks Stoltenrieden 14-16 ausdrücken.<br />

Der geplante Neubau überlappt<br />

soweit, dass eine weitaus<br />

verschlechterte Wohnqualität für die Wohnungen<br />

Stoltenrieden 18 <strong>und</strong> 18 a entsteht.<br />

Die Wohnungen liegen im Schatten des geplanten<br />

Neubaus. Vermieten <strong>und</strong> verkaufen<br />

bringen eine starke Wertminderung mit sich.<br />

Wenn die Planung den jetzigen Baubestand<br />

einhält, wäre kein Einwand zu erheben.<br />

Bitte darum, die Planung so auszuführen,<br />

dass der Bauherr den vorhandenen Baubestand<br />

nicht erweitert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschat-<br />

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