und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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chatten werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />
werden im Winter kaum<br />
noch eine Sonneneinstrahlungen erhalten.<br />
Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />
durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />
<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />
deutlich gemindert.<br />
Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
wird, wollen die Eigentümer der<br />
Häuser 18 -20b die Einleitung rechtlicher<br />
Schritte prüfen lassen.<br />
23. Private vom 04.11.2012<br />
Möchte meinen Unmut über die Bebauung<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks Stoltenrieden 14-16 ausdrücken.<br />
Der geplante Neubau überlappt<br />
soweit, dass eine weitaus<br />
verschlechterte Wohnqualität für die Wohnungen<br />
Stoltenrieden 18 <strong>und</strong> 18 a entsteht.<br />
Die Wohnungen liegen im Schatten des geplanten<br />
Neubaus. Vermieten <strong>und</strong> verkaufen<br />
bringen eine starke Wertminderung mit sich.<br />
Wenn die Planung den jetzigen Baubestand<br />
einhält, wäre kein Einwand zu erheben.<br />
Bitte darum, die Planung so auszuführen,<br />
dass der Bauherr den vorhandenen Baubestand<br />
nicht erweitert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschat-<br />
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