und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
18a enden würde. Dieses würde für die Bewohner<br />
(Eigentümer <strong>und</strong> Mieter) bedeuten,<br />
dass sie nicht mehr in die Natur, sondern auf<br />
eine Hauswand schauen würden.<br />
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage<br />
der Beschattung der Wohnungen.<br />
Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen werde<br />
ggf. allen Bewohnern der Häuserzeile 18-<br />
18b des Weiteren empfehlen rechtliche<br />
Schritte zu prüfen, sofern eine der geplanten<br />
Varianten beschlossen werden sollte.<br />
In Gesprächen mit den betroffenen Bewohnern<br />
der Hauszeile 18-18b habe ich die Enttäuschung<br />
herausgehört, warum wir nicht<br />
frühzeitig in die Planungen einbezogen wurden.<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />
die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />
Seite 33 von 43