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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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nicht berücksichtigt, obwohl sich die Betriebsanlagen<br />

unserer Mandantin in unmittelbarer<br />

Entfernung zu dem Plangebiet befinden.<br />

c)<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer sich verschärfenden<br />

Konfliktlage zwischen Wohnen <strong>und</strong><br />

Gewerbe sind Vorkehrungen zum Schutz<br />

der Wohnbevölkerung zu treffen <strong>und</strong> gem.<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass der Betrieb unserer<br />

Mandantin seit Jahrzehnten an diesem<br />

Standort besteht <strong>und</strong> betrieben wird. Eine<br />

heranrückende Wohnbebauung hat daher<br />

auf den bestehenden Gewerbebetrieb unserer<br />

Mandantin Rücksicht zu nehmen. Die<br />

jetzige Planung sieht jedoch vor weitere Gebäude<br />

in Richtung zum Betrieb unserer<br />

Mandantin <strong>und</strong> somit zum Emissionsort auszurichten,<br />

so dass Ruhebereiche der Wohnungen<br />

Lärmimmissionen ausgesetzt werden<br />

könnten. Der Plangeber hat daher die<br />

erforderlichen Maßnahmen in Form von geeigneten<br />

Festsetzungen zum Lärmschutz zu<br />

treffen. Insbesondere sind aktive <strong>und</strong> passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung<br />

abzuwägen. Auch ist die Ausrichtung<br />

der Gebäude unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />

zu überdenken.<br />

3.<br />

Unsere Mandantin steht mit der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> in Verhandlungen über die Umsiedlung<br />

des Betriebes unserer Mandantin<br />

an der Paperbarg 3 an einen anderen Betriebsstandort<br />

im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>. So lange jedoch die erforderlichen<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Ziele zur Umsiedlung des<br />

Betriebes nicht verbindlich festgelegt <strong>und</strong><br />

vereinbart worden sind, ist ein Heranrücken<br />

von Wohnbebauung an den Betrieb unserer<br />

Mandantin unter Berücksichtigung der jetzigen<br />

Planung nicht hinnehmbar.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />

Verfügung.<br />

2. Private vom 05.11.2012<br />

der Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

1.10.2012 2 Varianten zur Neugestaltung<br />

der Gr<strong>und</strong>stücke Stoltenrieden 2-16 - insbesondere<br />

Stoltenrieden 14-16 - ausgewählt,<br />

die zur öffentlichen Anhörung vorgestellt<br />

werden sollen.<br />

Beiden Varianten würden wir nicht uneingeschränkt<br />

zustimmen: Bei den von der im<br />

Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> erstellten<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Es ist ein Schallschutzgutachten<br />

erarbeitet worden, in dem die<br />

Immissionen auf die geplanten<br />

Nutzungen prognostiziert <strong>und</strong><br />

Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen<br />

werden. In weiteren<br />

Verfahren werden entsprechende<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

getroffen.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Der Verlagerung des Betriebes ist<br />

nicht Gegenstand der B-Plan-<br />

Aufstellung. Gr<strong>und</strong>lage entsprechender<br />

Schallschutzfestsetzungen<br />

ist der derzeitige Zustand der<br />

Umgebung des Bebauungsplanes<br />

sowie die Nutzungsmöglichkeiten<br />

in angrenzenden Bebauungsplänen.<br />

Die Anregungen werden nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die Varianten orientieren sich an<br />

den vorhandenen Gr<strong>und</strong>stücken,<br />

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