und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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nicht berücksichtigt, obwohl sich die Betriebsanlagen<br />
unserer Mandantin in unmittelbarer<br />
Entfernung zu dem Plangebiet befinden.<br />
c)<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer sich verschärfenden<br />
Konfliktlage zwischen Wohnen <strong>und</strong><br />
Gewerbe sind Vorkehrungen zum Schutz<br />
der Wohnbevölkerung zu treffen <strong>und</strong> gem.<br />
§ 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen. Hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass der Betrieb unserer<br />
Mandantin seit Jahrzehnten an diesem<br />
Standort besteht <strong>und</strong> betrieben wird. Eine<br />
heranrückende Wohnbebauung hat daher<br />
auf den bestehenden Gewerbebetrieb unserer<br />
Mandantin Rücksicht zu nehmen. Die<br />
jetzige Planung sieht jedoch vor weitere Gebäude<br />
in Richtung zum Betrieb unserer<br />
Mandantin <strong>und</strong> somit zum Emissionsort auszurichten,<br />
so dass Ruhebereiche der Wohnungen<br />
Lärmimmissionen ausgesetzt werden<br />
könnten. Der Plangeber hat daher die<br />
erforderlichen Maßnahmen in Form von geeigneten<br />
Festsetzungen zum Lärmschutz zu<br />
treffen. Insbesondere sind aktive <strong>und</strong> passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung<br />
abzuwägen. Auch ist die Ausrichtung<br />
der Gebäude unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />
zu überdenken.<br />
3.<br />
Unsere Mandantin steht mit der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> in Verhandlungen über die Umsiedlung<br />
des Betriebes unserer Mandantin<br />
an der Paperbarg 3 an einen anderen Betriebsstandort<br />
im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>. So lange jedoch die erforderlichen<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Ziele zur Umsiedlung des<br />
Betriebes nicht verbindlich festgelegt <strong>und</strong><br />
vereinbart worden sind, ist ein Heranrücken<br />
von Wohnbebauung an den Betrieb unserer<br />
Mandantin unter Berücksichtigung der jetzigen<br />
Planung nicht hinnehmbar.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />
Verfügung.<br />
2. Private vom 05.11.2012<br />
der Bau-<strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
1.10.2012 2 Varianten zur Neugestaltung<br />
der Gr<strong>und</strong>stücke Stoltenrieden 2-16 - insbesondere<br />
Stoltenrieden 14-16 - ausgewählt,<br />
die zur öffentlichen Anhörung vorgestellt<br />
werden sollen.<br />
Beiden Varianten würden wir nicht uneingeschränkt<br />
zustimmen: Bei den von der im<br />
Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> erstellten<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Es ist ein Schallschutzgutachten<br />
erarbeitet worden, in dem die<br />
Immissionen auf die geplanten<br />
Nutzungen prognostiziert <strong>und</strong><br />
Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen<br />
werden. In weiteren<br />
Verfahren werden entsprechende<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
getroffen.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Der Verlagerung des Betriebes ist<br />
nicht Gegenstand der B-Plan-<br />
Aufstellung. Gr<strong>und</strong>lage entsprechender<br />
Schallschutzfestsetzungen<br />
ist der derzeitige Zustand der<br />
Umgebung des Bebauungsplanes<br />
sowie die Nutzungsmöglichkeiten<br />
in angrenzenden Bebauungsplänen.<br />
Die Anregungen werden nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Die Varianten orientieren sich an<br />
den vorhandenen Gr<strong>und</strong>stücken,<br />
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