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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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7. Innenministerium, Landesplanung<br />

vom 16.01.2014<br />

Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />

der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />

(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />

Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />

vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />

SchL-H. S. 542);<br />

Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />

Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.<br />

Dezember 2013<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />

Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

für das Gebiet „Lübecker Straße 23<br />

+ 25 – Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 – 2. Änderung „Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ parallel zur Aufstellung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 die Schaffung der planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung eines<br />

Fachmarktzentrums.<br />

Dazu soll anstelle der bisherigen Darstellung<br />

einer Fläche für den Gemeinbedarf „Post“ sowie<br />

einer gemischten Baufläche zukünftig –<br />

entsprechend der geplanten Festsetzungen des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 52 –<br />

die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes<br />

„Gebiet für Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe“ erfolgen.<br />

Ziele der Raumordnung stehen der geplanten<br />

Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> den<br />

damit verfolgten Planungsabsichten unter Bezugnahme<br />

auf die in der landesplanerischen<br />

Stellungnahme vom 20. Dezember 2013 zur<br />

parallel geplanten vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ gegebenen Hinweisen<br />

nicht entgegen.<br />

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />

Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />

einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />

nicht vor. Eine Aussage über die<br />

Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />

mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />

nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

8. AG-29 vom 21.01.2014<br />

Aus Sicht der AG-29 bestehen zu dem vorliegenden<br />

Planverfahren keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Bedenken. Die Abgabe einer naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahme ist allerdings erst bei Vorlage<br />

des Umweltberichtes möglich. Wir bitten<br />

Sie daher, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />

zu beteiligen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen. Der Umweltbericht<br />

mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

wird<br />

im Rahmen der Auslegung vorgelegt.<br />

Anlage 1

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