und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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7. Innenministerium, Landesplanung<br />
vom 16.01.2014<br />
Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />
nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />
der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />
(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />
Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />
vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />
SchL-H. S. 542);<br />
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 17.<br />
Dezember 2013<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
für das Gebiet „Lübecker Straße 23<br />
+ 25 – Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 – 2. Änderung „Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ parallel zur Aufstellung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 die Schaffung der planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung eines<br />
Fachmarktzentrums.<br />
Dazu soll anstelle der bisherigen Darstellung<br />
einer Fläche für den Gemeinbedarf „Post“ sowie<br />
einer gemischten Baufläche zukünftig –<br />
entsprechend der geplanten Festsetzungen des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 52 –<br />
die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes<br />
„Gebiet für Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe“ erfolgen.<br />
Ziele der Raumordnung stehen der geplanten<br />
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>und</strong> den<br />
damit verfolgten Planungsabsichten unter Bezugnahme<br />
auf die in der landesplanerischen<br />
Stellungnahme vom 20. Dezember 2013 zur<br />
parallel geplanten vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fachmarktzentrum<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“ gegebenen Hinweisen<br />
nicht entgegen.<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die<br />
Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> greift damit<br />
einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes<br />
nicht vor. Eine Aussage über die<br />
Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist<br />
mit dieser landesplanerischen Stellungnahme<br />
nicht verb<strong>und</strong>en.<br />
8. AG-29 vom 21.01.2014<br />
Aus Sicht der AG-29 bestehen zu dem vorliegenden<br />
Planverfahren keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Bedenken. Die Abgabe einer naturschutzfachlichen<br />
Stellungnahme ist allerdings erst bei Vorlage<br />
des Umweltberichtes möglich. Wir bitten<br />
Sie daher, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />
zu beteiligen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen. Der Umweltbericht<br />
mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wird<br />
im Rahmen der Auslegung vorgelegt.<br />
Anlage 1