und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />
führen, dass die Wohnungen stärker verschatten<br />
werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />
werden im Winter kaum<br />
noch eine Sonnenstrahlung erhalten.<br />
Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />
durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />
<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />
deutlich gemindert.<br />
Durch die nähere Bebauung an das unmittelbar<br />
angrenzende <strong>und</strong> erhaltungswürdige<br />
Biotop würde eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />
dieser einzigartigen Grünfläche der<br />
Stadt unvermeidlich sein.<br />
Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
wird, wollen die Eigentümer der<br />
Häuser 18 - 20b die Einleitung rechtlicher<br />
Schritte prüfen lassen.<br />
11. Private vom 14.11.2012<br />
zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />
möchte ich die folgenden Anmerkungen machen:<br />
Ich bin Eigentümer der Erdgeschosswohnung<br />
Stoltenrieden 18 - vom Eingang aus<br />
links gesehen - <strong>und</strong> habe eine kleine Terrasse.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />
wurden ursprünglich so errichtet, dass aus<br />
allen Wohnungen der unverbaute Blick in<br />
das Naturschutzgebiet<br />
gewährleistet ist.<br />
Sofern nun das angrenzende Hochhaus<br />
Stoltenrieden 14-16 abgerissen werden soll<br />
<strong>und</strong> ein neues Gebäude an derselben Stelle<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stol-<br />
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