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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Zudem wird die neue hohe Bebauung dazu<br />

führen, dass die Wohnungen stärker verschatten<br />

werden. Besonders die Erdgeschosswohnungen<br />

werden im Winter kaum<br />

noch eine Sonnenstrahlung erhalten.<br />

Die Wohnqualität der betroffenen Zeile wird<br />

durch die geplante Bebauung erheblich beeinträchtigt<br />

<strong>und</strong> der Wert der Wohnungen<br />

deutlich gemindert.<br />

Durch die nähere Bebauung an das unmittelbar<br />

angrenzende <strong>und</strong> erhaltungswürdige<br />

Biotop würde eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />

dieser einzigartigen Grünfläche der<br />

Stadt unvermeidlich sein.<br />

Sofern eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

wird, wollen die Eigentümer der<br />

Häuser 18 - 20b die Einleitung rechtlicher<br />

Schritte prüfen lassen.<br />

11. Private vom 14.11.2012<br />

zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />

möchte ich die folgenden Anmerkungen machen:<br />

Ich bin Eigentümer der Erdgeschosswohnung<br />

Stoltenrieden 18 - vom Eingang aus<br />

links gesehen - <strong>und</strong> habe eine kleine Terrasse.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b<br />

wurden ursprünglich so errichtet, dass aus<br />

allen Wohnungen der unverbaute Blick in<br />

das Naturschutzgebiet<br />

gewährleistet ist.<br />

Sofern nun das angrenzende Hochhaus<br />

Stoltenrieden 14-16 abgerissen werden soll<br />

<strong>und</strong> ein neues Gebäude an derselben Stelle<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stol-<br />

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