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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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21. Private vom 05.11.2012<br />

Ich habe mir in der 1994 fertig gestellten<br />

Hauszeile 18-18b eine Wohnung gekauft, da<br />

ich davon ausgegangen bin, dass wegen<br />

des Biotops keine Bebauung im Sichtbereich<br />

erfolgen kann.<br />

Wenn nun das angrenzende Haus 14-16<br />

abgerissen <strong>und</strong> in gleicher Form neu gebaut<br />

wird, ist dem nichts entgegenzusetzen. Die<br />

Fassade endet auf der Höhe des Giebels<br />

von Haus 18.<br />

Da jedoch das neue Objekt weitaus länger<br />

geplant ist, reicht es bis zur Mitte des Hauses<br />

18 a. Dadurch wird den Bewohnern die<br />

Sicht in die Natur versperrt, sie schauen<br />

dann nur auf eine Mauer <strong>und</strong> es kommt zu<br />

einer starken Beschattung. Außerdem ergibt<br />

sich ein starker Wertverlust der Wohnungen.<br />

Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />

bestehender Form zu beschließen.<br />

Bei Beschluss einer anderen Variante werde<br />

ich der Eigentümergemeinschaft rechtliche<br />

Schritte empfehlen.<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschat-<br />

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