und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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21. Private vom 05.11.2012<br />
Ich habe mir in der 1994 fertig gestellten<br />
Hauszeile 18-18b eine Wohnung gekauft, da<br />
ich davon ausgegangen bin, dass wegen<br />
des Biotops keine Bebauung im Sichtbereich<br />
erfolgen kann.<br />
Wenn nun das angrenzende Haus 14-16<br />
abgerissen <strong>und</strong> in gleicher Form neu gebaut<br />
wird, ist dem nichts entgegenzusetzen. Die<br />
Fassade endet auf der Höhe des Giebels<br />
von Haus 18.<br />
Da jedoch das neue Objekt weitaus länger<br />
geplant ist, reicht es bis zur Mitte des Hauses<br />
18 a. Dadurch wird den Bewohnern die<br />
Sicht in die Natur versperrt, sie schauen<br />
dann nur auf eine Mauer <strong>und</strong> es kommt zu<br />
einer starken Beschattung. Außerdem ergibt<br />
sich ein starker Wertverlust der Wohnungen.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />
bestehender Form zu beschließen.<br />
Bei Beschluss einer anderen Variante werde<br />
ich der Eigentümergemeinschaft rechtliche<br />
Schritte empfehlen.<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschat-<br />
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