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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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13. Private vom 10.11.2012<br />

wie ich aus der öffentlichen Bekanntmachung<br />

erfahren habe hat der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in<br />

seiner Sitzung am 12. März 2012 beschlossen,<br />

für das Gebiet Stoltenrieden Nr. 2 - 18b<br />

(gerade Nr.), Industriestraße Nr. l - 5 (ungerade<br />

Nr.) <strong>und</strong> Pölitzer Weg 12-16 (gerade<br />

Nr.), den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> aufzustellen.<br />

Als Eigentümerin der Wohnung Stoltenrieden<br />

18" bin ich von der Planung persönlich<br />

betroffen <strong>und</strong> möchte daher wie folgt dazu<br />

Stellung nehmen.<br />

Ich habe eine Wohnung im Haus „Stoltenrieden<br />

18" gekauft <strong>und</strong> auch bis Juli 2011<br />

selber mit meiner Familie bewohnt, weil ich<br />

von der Lage, in Bezug auf die Aussicht in<br />

die freie Natur des Landschaftsschutzgebietes<br />

hinein, sehr angetan war. Die Hochhäuser<br />

haben uns dabei nicht gestört, zumal sie<br />

die Aussicht in die freie Landschaft nicht<br />

beeinträchtigt haben. Jetzt ist jedoch im<br />

Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr.<br />

110 geplant, das Hochhaus, welches direkt<br />

an das Haus „Stoltenrieden 18" grenzt, abzureißen<br />

<strong>und</strong> zum „Glindhorstgraben bzw.<br />

der Biotopgrenze" hin durch mehrere Neubauten<br />

über die jetzige überbaute Baufläche<br />

hin zu erweitern. Sollte dieses Vorhaben<br />

durchgeführt werden, wird die freie Sicht in<br />

die offene Landschaft verbaut. Ich bzw. meine<br />

jetzigen Mieter würden nur noch gegen<br />

die neugeschaffenen Hauswände sehen.<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

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