und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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13. Private vom 10.11.2012<br />
wie ich aus der öffentlichen Bekanntmachung<br />
erfahren habe hat der Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong><br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in<br />
seiner Sitzung am 12. März 2012 beschlossen,<br />
für das Gebiet Stoltenrieden Nr. 2 - 18b<br />
(gerade Nr.), Industriestraße Nr. l - 5 (ungerade<br />
Nr.) <strong>und</strong> Pölitzer Weg 12-16 (gerade<br />
Nr.), den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> aufzustellen.<br />
Als Eigentümerin der Wohnung Stoltenrieden<br />
18" bin ich von der Planung persönlich<br />
betroffen <strong>und</strong> möchte daher wie folgt dazu<br />
Stellung nehmen.<br />
Ich habe eine Wohnung im Haus „Stoltenrieden<br />
18" gekauft <strong>und</strong> auch bis Juli 2011<br />
selber mit meiner Familie bewohnt, weil ich<br />
von der Lage, in Bezug auf die Aussicht in<br />
die freie Natur des Landschaftsschutzgebietes<br />
hinein, sehr angetan war. Die Hochhäuser<br />
haben uns dabei nicht gestört, zumal sie<br />
die Aussicht in die freie Landschaft nicht<br />
beeinträchtigt haben. Jetzt ist jedoch im<br />
Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr.<br />
110 geplant, das Hochhaus, welches direkt<br />
an das Haus „Stoltenrieden 18" grenzt, abzureißen<br />
<strong>und</strong> zum „Glindhorstgraben bzw.<br />
der Biotopgrenze" hin durch mehrere Neubauten<br />
über die jetzige überbaute Baufläche<br />
hin zu erweitern. Sollte dieses Vorhaben<br />
durchgeführt werden, wird die freie Sicht in<br />
die offene Landschaft verbaut. Ich bzw. meine<br />
jetzigen Mieter würden nur noch gegen<br />
die neugeschaffenen Hauswände sehen.<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
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