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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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In diesem Zusammenhang haben wir aus<br />

zahlreichen Gesprächen mit betroffenen<br />

Bewohnern der Hauszeile 18 - 18b die Enttäuschung<br />

herausgehört, warum man sie<br />

nicht bereits frühzeitig in die Planung mit<br />

einbezogen habe. Wir bitten das als Anregung<br />

mit einzubeziehen.<br />

10. Private vom 12.11.2012<br />

ich habe mich über die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

des Bebauungsplanes 110<br />

informiert <strong>und</strong> möchte hierzu einige Einwendungen<br />

darlegen.<br />

Die Häuser Stoltenrieden 18-18b wurden so<br />

errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />

unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />

gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für<br />

mich als Käufer einer der Wohnungen des<br />

Einganges Stoltenrieden 18b ein Hauptargument<br />

zum Kauf der Wohnung.<br />

Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />

Baukörpers nicht ändert, entsteht keine negative<br />

Veränderung für die Bewohner 18 -<br />

18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />

Bei beiden zur Diskussion stehen Varianten<br />

wird die Bebauung jedoch soweit Richtung<br />

Osten verlängert, dass die Giebelseite des<br />

Hauses 14 -16 nicht mehr auf Höhe des<br />

westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />

bis Mitte des Hauses 18a reicht. Die geplanten<br />

Baukörper sollen höher als die Bebauung<br />

18 - 18b werden. Statt ins Grüne sehen<br />

die betroffenen Bewohner zukünftig gegen<br />

ein Hauswand.<br />

schattung der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />

die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />

dem mindestens eine weitere<br />

Beteiligung folgt. In diesem<br />

1. Beteiligungsschritt wird die<br />

Bevölkerung, zu der insbesondere<br />

die Anlieger des Plangebietes<br />

gehören, über die Planungsziele<br />

<strong>und</strong> über erste Konzepte einer<br />

möglichen Bebauung informiert,<br />

damit sie ihre Anregungen in den<br />

Planungsprozess einbringen können.<br />

Diese werden dann berücksichtigt,<br />

teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />

Die Entscheidungen<br />

hierüber treffen die politischen<br />

Gremien unter Berücksichtigung<br />

aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Interessen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

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