und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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In diesem Zusammenhang haben wir aus<br />
zahlreichen Gesprächen mit betroffenen<br />
Bewohnern der Hauszeile 18 - 18b die Enttäuschung<br />
herausgehört, warum man sie<br />
nicht bereits frühzeitig in die Planung mit<br />
einbezogen habe. Wir bitten das als Anregung<br />
mit einzubeziehen.<br />
10. Private vom 12.11.2012<br />
ich habe mich über die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
des Bebauungsplanes 110<br />
informiert <strong>und</strong> möchte hierzu einige Einwendungen<br />
darlegen.<br />
Die Häuser Stoltenrieden 18-18b wurden so<br />
errichtet, dass aus allen Wohnungen der<br />
unverbaute Blick in das Naturschutzgebiet<br />
gewährleistet ist. Dieser Ausblick war für<br />
mich als Käufer einer der Wohnungen des<br />
Einganges Stoltenrieden 18b ein Hauptargument<br />
zum Kauf der Wohnung.<br />
Sofern sich an der Größe <strong>und</strong> Lage des<br />
Baukörpers nicht ändert, entsteht keine negative<br />
Veränderung für die Bewohner 18 -<br />
18b, so dass keine Einwände bestehen.<br />
Bei beiden zur Diskussion stehen Varianten<br />
wird die Bebauung jedoch soweit Richtung<br />
Osten verlängert, dass die Giebelseite des<br />
Hauses 14 -16 nicht mehr auf Höhe des<br />
westlichen Giebels Haus 18 endet, sondern<br />
bis Mitte des Hauses 18a reicht. Die geplanten<br />
Baukörper sollen höher als die Bebauung<br />
18 - 18b werden. Statt ins Grüne sehen<br />
die betroffenen Bewohner zukünftig gegen<br />
ein Hauswand.<br />
schattung der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Der durchgeführte Beteiligungsschritt<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB ist<br />
die frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />
dem mindestens eine weitere<br />
Beteiligung folgt. In diesem<br />
1. Beteiligungsschritt wird die<br />
Bevölkerung, zu der insbesondere<br />
die Anlieger des Plangebietes<br />
gehören, über die Planungsziele<br />
<strong>und</strong> über erste Konzepte einer<br />
möglichen Bebauung informiert,<br />
damit sie ihre Anregungen in den<br />
Planungsprozess einbringen können.<br />
Diese werden dann berücksichtigt,<br />
teilweise oder nicht berücksichtigt.<br />
Die Entscheidungen<br />
hierüber treffen die politischen<br />
Gremien unter Berücksichtigung<br />
aller öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Interessen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
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