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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Sofern einer dieser, mit den für unsere Immobilie<br />

negativen Auswirkungen verb<strong>und</strong>ener<br />

Bebauungsvariante beschlossen werden<br />

sollte, behalten wir uns einer von der Eigentümergemeinschaft<br />

in Erwägung gezogener<br />

Prüfung rechtlicher Schritte vor.<br />

18. Private vom 08.11.2012<br />

ich habe mir die Planungsunterlagen angesehen<br />

<strong>und</strong> äußere mich wie folgt:<br />

1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />

18,18a <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt<br />

geht, endete mit seiner Giebelwand in Höhe<br />

Giebelwand des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt keine<br />

Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden. Bedauerlicherweise<br />

ist aber den Planungsunterlagen<br />

zu entnehmen, dass das geplante Haus<br />

zwar weniger Geschosse erhalten soll, dafür<br />

aber von den Abmessungen im negativsten<br />

Fall nicht an der Giebelwand des Hauses<br />

18, sondern etwa im Bereich des Hauses<br />

tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />

weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />

Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />

öffentliche Interesse bewahren.<br />

Dabei orientiert sie sich nicht an<br />

Einzelinteressen, wie z.B. am<br />

Interesse eines Investors, ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />

zu bebauen, sondern sieht,<br />

wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />

Bebauungsmöglichkeiten für die<br />

heutigen Hochhaus-<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />

Interessen des nachbarlichen<br />

Einwenders wird eingegangen,<br />

indem die Baugrenzen einen<br />

ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />

sie im nördlich angrenzenden<br />

Baugebiet auch vorhanden sind.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

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