und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Sofern einer dieser, mit den für unsere Immobilie<br />
negativen Auswirkungen verb<strong>und</strong>ener<br />
Bebauungsvariante beschlossen werden<br />
sollte, behalten wir uns einer von der Eigentümergemeinschaft<br />
in Erwägung gezogener<br />
Prüfung rechtlicher Schritte vor.<br />
18. Private vom 08.11.2012<br />
ich habe mir die Planungsunterlagen angesehen<br />
<strong>und</strong> äußere mich wie folgt:<br />
1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />
18,18a <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt<br />
geht, endete mit seiner Giebelwand in Höhe<br />
Giebelwand des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt keine<br />
Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden. Bedauerlicherweise<br />
ist aber den Planungsunterlagen<br />
zu entnehmen, dass das geplante Haus<br />
zwar weniger Geschosse erhalten soll, dafür<br />
aber von den Abmessungen im negativsten<br />
Fall nicht an der Giebelwand des Hauses<br />
18, sondern etwa im Bereich des Hauses<br />
tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />
weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />
Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />
öffentliche Interesse bewahren.<br />
Dabei orientiert sie sich nicht an<br />
Einzelinteressen, wie z.B. am<br />
Interesse eines Investors, ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />
zu bebauen, sondern sieht,<br />
wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die<br />
heutigen Hochhaus-<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />
Interessen des nachbarlichen<br />
Einwenders wird eingegangen,<br />
indem die Baugrenzen einen<br />
ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />
sie im nördlich angrenzenden<br />
Baugebiet auch vorhanden sind.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
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