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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Seite 29<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />

Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />

hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />

Weise sichergestellt werden kann.<br />

Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)<br />

müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.<br />

Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der<br />

Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.<br />

Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />

Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />

geringere Beurteilungspegel resultieren. Für das allgemeine Wohngebiet<br />

ist bei einem Einzelnachweis der maßgebliche Außenlärmpegel abweichend von der DIN<br />

4109 wie folgt zu ermitteln:<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />

Hammoor, den 28. Mai 2013<br />

(Dipl.-Ing. (FH) Bianca Berghofer)<br />

(Dipl.-Ing. Björn Heichen)<br />

LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />

gedruckt: 28. Mai 2013

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