und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 29<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Zum Schutz der Nachtruhe sind innerhalb des gesamten Plangeltungsbereiches für<br />
Schlaf- <strong>und</strong> Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige<br />
hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende<br />
Weise sichergestellt werden kann.<br />
Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung)<br />
müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.<br />
Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der<br />
Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen.<br />
Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />
Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />
geringere Beurteilungspegel resultieren. Für das allgemeine Wohngebiet<br />
ist bei einem Einzelnachweis der maßgebliche Außenlärmpegel abweichend von der DIN<br />
4109 wie folgt zu ermitteln:<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A).<br />
Hammoor, den 28. Mai 2013<br />
(Dipl.-Ing. (FH) Bianca Berghofer)<br />
(Dipl.-Ing. Björn Heichen)<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013