und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Sozialer Wohnungsbau<br />
Die Planungen zur Errichtung der mehrgeschossigen Wohngebäude decken sich mit<br />
den Zielen des beschlossenen Wohnungsmarktkonzeptes von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Das<br />
Wohnungsmarktkonzept fordert zusätzlich preiswerten Wohnraum. So besteht auch<br />
angesichts stagnierender Nettoeinkommen, einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit <strong>und</strong><br />
eines steigenden Anteils von Transferleistungsbeziehern auch zukünftig ein anhaltend<br />
hoher Bedarf an kostengünstigem Wohnraum.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kann zurzeit keine Flächen für den sozialen Wohnungsbau in<br />
mehrgeschossigen Wohnungen anbieten.<br />
Mit Beschluss im Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 11.03.13 sowie in der<br />
Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.13 wurde festgehalten, dass bei der<br />
Aufstellung künftiger Bebauungspläne geprüft werden soll, ob Festsetzungen von<br />
Flächen gem. § 9 (1) Nr. 7 BauGB aufgenommen werden können, so dass nur<br />
Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung<br />
gefördert werden könnten. Diese Festsetzung könnte ggf. auch prozentual begrenzt<br />
werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwieweit für den Bebauungsplan Nr. 110<br />
Festsetzungen für den sozialen Wohnungsbau getroffen werden können.<br />
Fazit<br />
Wie im Vorwege geschildert, ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> daran gehalten, genügend Wohnraum im<br />
Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen, <strong>und</strong> die öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Belange gegeneinander <strong>und</strong> untereinander gerecht abzuwägen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird<br />
empfohlen die Variante 3 „Klare Ziele“ zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes<br />
zu beschließen, denn nur diese Variante wird der Forderung nach einer ausreichenden<br />
Innenverdichtung gerecht.<br />
Die Variante 3 ist am besten dafür geeignet den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der<br />
Stadtverordnetenversammlung zur innerstädtischen Verdichtung planungsrechtlich zu<br />
sichern. Mit dieser Variante wird sowohl der Anspruch einer geordneten städtebaulichen<br />
Entwicklung als auch der sparsame <strong>und</strong> schonende Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
erfüllt.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Mit dem Investor des nördlichen Gebäudeteils (Stoltenrieden Nr. 14-16) ist eine<br />
Vereinbarung getroffen worden, wonach dieser die Kosten für die Planungen anteilig<br />
nach Flächen übernimmt.<br />
Mit den Besitzern der übrigen Gebäude (Stoltenrieden Nr. 2-12) wird diese<br />
Kostenübernahmeerklärung in Form eines städtebaulichen Vertrages noch<br />
abgeschlossen, Gespräche hierzu wurden bereits geführt.<br />
Weiterhin sind von den Investoren die Kosten zur Erstellung des Umweltberichtes <strong>und</strong><br />
aller erforderlichen Gutachten sowie der naturschutzrechtliche Ausgleich für den<br />
baulichen Eingriff insgesamt zu tragen.<br />
Die restlichen Planungskosten von ca. 23.000,00 € sind von der Stadt zu tragen <strong>und</strong><br />
stehen auf dem Produktsachkonto (Räumliche Planungs- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsmaßnahmen) 51100.543100 zur Verfügung.<br />
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10.02.2014 - 5 -