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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Sozialer Wohnungsbau<br />

Die Planungen zur Errichtung der mehrgeschossigen Wohngebäude decken sich mit<br />

den Zielen des beschlossenen Wohnungsmarktkonzeptes von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>. Das<br />

Wohnungsmarktkonzept fordert zusätzlich preiswerten Wohnraum. So besteht auch<br />

angesichts stagnierender Nettoeinkommen, einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit <strong>und</strong><br />

eines steigenden Anteils von Transferleistungsbeziehern auch zukünftig ein anhaltend<br />

hoher Bedarf an kostengünstigem Wohnraum.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kann zurzeit keine Flächen für den sozialen Wohnungsbau in<br />

mehrgeschossigen Wohnungen anbieten.<br />

Mit Beschluss im Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong> vom 11.03.13 sowie in der<br />

Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.13 wurde festgehalten, dass bei der<br />

Aufstellung künftiger Bebauungspläne geprüft werden soll, ob Festsetzungen von<br />

Flächen gem. § 9 (1) Nr. 7 BauGB aufgenommen werden können, so dass nur<br />

Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung<br />

gefördert werden könnten. Diese Festsetzung könnte ggf. auch prozentual begrenzt<br />

werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwieweit für den Bebauungsplan Nr. 110<br />

Festsetzungen für den sozialen Wohnungsbau getroffen werden können.<br />

Fazit<br />

Wie im Vorwege geschildert, ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> daran gehalten, genügend Wohnraum im<br />

Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen, <strong>und</strong> die öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Belange gegeneinander <strong>und</strong> untereinander gerecht abzuwägen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird<br />

empfohlen die Variante 3 „Klare Ziele“ zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes<br />

zu beschließen, denn nur diese Variante wird der Forderung nach einer ausreichenden<br />

Innenverdichtung gerecht.<br />

Die Variante 3 ist am besten dafür geeignet den Gr<strong>und</strong>satzbeschluss der<br />

Stadtverordnetenversammlung zur innerstädtischen Verdichtung planungsrechtlich zu<br />

sichern. Mit dieser Variante wird sowohl der Anspruch einer geordneten städtebaulichen<br />

Entwicklung als auch der sparsame <strong>und</strong> schonende Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

erfüllt.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Mit dem Investor des nördlichen Gebäudeteils (Stoltenrieden Nr. 14-16) ist eine<br />

Vereinbarung getroffen worden, wonach dieser die Kosten für die Planungen anteilig<br />

nach Flächen übernimmt.<br />

Mit den Besitzern der übrigen Gebäude (Stoltenrieden Nr. 2-12) wird diese<br />

Kostenübernahmeerklärung in Form eines städtebaulichen Vertrages noch<br />

abgeschlossen, Gespräche hierzu wurden bereits geführt.<br />

Weiterhin sind von den Investoren die Kosten zur Erstellung des Umweltberichtes <strong>und</strong><br />

aller erforderlichen Gutachten sowie der naturschutzrechtliche Ausgleich für den<br />

baulichen Eingriff insgesamt zu tragen.<br />

Die restlichen Planungskosten von ca. 23.000,00 € sind von der Stadt zu tragen <strong>und</strong><br />

stehen auf dem Produktsachkonto (Räumliche Planungs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsmaßnahmen) 51100.543100 zur Verfügung.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc<br />

10.02.2014 - 5 -

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