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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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mit denselben Abmessungen errichtet werden<br />

würde, entsteht für mich <strong>und</strong> die anderen<br />

Bewohner keine Änderung gegenüber<br />

dem jetzigen Zustand. Hiergegen würde ich<br />

keine Einwendungen erheben.<br />

Bei den zur Diskussion stehenden beiden<br />

Vorschlägen soll die Bebauung jedoch soweit<br />

Richtung Osten verlängert werden,<br />

dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />

mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />

18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18 a<br />

reicht. Die geplanten Baukörper sollen zudem<br />

noch höher als die Häuser 18 - 18 b<br />

werden. Man sieht dann nur noch gegen die<br />

Hauswand des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />

<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />

Hiergegen erhebe ich entschieden meine<br />

Einwendungen.<br />

Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />

nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />

Ich befürchte, dass diese im Sommer nunmehr<br />

noch erheblich weniger sein wird. Zu<br />

anderen Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />

nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />

Die Wohnqualität leidet dadurch erheblich.<br />

Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />

Ich muss sogar befürchten, dass ein Verkauf<br />

meiner Wohnung kaum noch möglich sein<br />

wird.<br />

Ich bitte Sie daher eindringlich, einer Bebauung<br />

nach den zur Diskussion stehenden<br />

beiden Vorschlägen nicht durchzuführen.<br />

Andernfalls werde ich - sicherlich in Abstimmung<br />

mit anderen Wohnungseigentümern<br />

der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b - die Einleitung<br />

rechtlicher Schritte prüfen lassen ( z.<br />

B. Geltendmachung von Schadensersatz in<br />

Höhe eines geminderten Wertes bei etwai-<br />

tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

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