und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
mit denselben Abmessungen errichtet werden<br />
würde, entsteht für mich <strong>und</strong> die anderen<br />
Bewohner keine Änderung gegenüber<br />
dem jetzigen Zustand. Hiergegen würde ich<br />
keine Einwendungen erheben.<br />
Bei den zur Diskussion stehenden beiden<br />
Vorschlägen soll die Bebauung jedoch soweit<br />
Richtung Osten verlängert werden,<br />
dass die Giebelseite des Hauses 14-16 nicht<br />
mehr auf Höhe des westlichen Giebels Haus<br />
18 endet, sondern bis Mitte des Hauses 18 a<br />
reicht. Die geplanten Baukörper sollen zudem<br />
noch höher als die Häuser 18 - 18 b<br />
werden. Man sieht dann nur noch gegen die<br />
Hauswand des beabsichtigten neuen Gebäudes<br />
<strong>und</strong> nicht mehr ins Grüne.<br />
Hiergegen erhebe ich entschieden meine<br />
Einwendungen.<br />
Meine Wohnung hat schon jetzt im Sommer<br />
nur eine eingeschränkte Sonneneinstrahlung.<br />
Ich befürchte, dass diese im Sommer nunmehr<br />
noch erheblich weniger sein wird. Zu<br />
anderen Jahreszeiten wird es kaum oder gar<br />
nicht mehr zu Sonneneinstrahlungen kommen.<br />
Die Wohnqualität leidet dadurch erheblich.<br />
Der Wert der Wohnung ist deutlich gemindert.<br />
Ich muss sogar befürchten, dass ein Verkauf<br />
meiner Wohnung kaum noch möglich sein<br />
wird.<br />
Ich bitte Sie daher eindringlich, einer Bebauung<br />
nach den zur Diskussion stehenden<br />
beiden Vorschlägen nicht durchzuführen.<br />
Andernfalls werde ich - sicherlich in Abstimmung<br />
mit anderen Wohnungseigentümern<br />
der Häuser Stoltenrieden 18 - 18 b - die Einleitung<br />
rechtlicher Schritte prüfen lassen ( z.<br />
B. Geltendmachung von Schadensersatz in<br />
Höhe eines geminderten Wertes bei etwai-<br />
tenrieden 18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
Seite 24 von 43