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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen <strong>und</strong><br />

werde ggfs. allen Bewohnern der Hauszeile<br />

18 -18b des Weiteren empfehlen, sofern<br />

eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

werden sollte, rechtliche Schritte zu prüfen.<br />

17. Private vom 09.11.2012<br />

als betroffene Eigentümer einer Wohnung im<br />

Hause Stoltenrieden 18 haben wir uns mit<br />

den Planungsunterlagen des Bebauungsplans<br />

110 beschäftigt.<br />

Die Entscheidung im Jahre 1994 diese<br />

Wohnung zu erwerben wurde maßgeblich<br />

mit dem unverbaubaren Blick auf das angrenzende<br />

Naturschutzgebiet getroffen.<br />

Sofern die geplante Bebauung bezüglich der<br />

Lage <strong>und</strong> Größe an den vorhandenen Baukörper<br />

angepasst ist ergeben sich für uns<br />

keine Veränderungen - somit sind keine<br />

Einwände nötig.<br />

Sollten jedoch die zur Diskussion stehenden<br />

Varianten der Bebauung - mit der Verlängerung<br />

der Bebauung nach Osten beschlossen<br />

werden - ergeben sich für uns negative<br />

Auswirkungen.<br />

Die Wohnqualität würde durch die nicht<br />

mehr vorhandene Aussicht ins Grüne sondern<br />

dem Blick auf eine Hauswand sowie<br />

die damit verb<strong>und</strong>ene Verschattung der<br />

Wohnung stark eingeschränkt. Der Wert<br />

dieser Wohnung würde hierdurch erheblich<br />

gemindert.<br />

gen mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stol-<br />

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