und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Ich empfehle daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen <strong>und</strong><br />
werde ggfs. allen Bewohnern der Hauszeile<br />
18 -18b des Weiteren empfehlen, sofern<br />
eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
werden sollte, rechtliche Schritte zu prüfen.<br />
17. Private vom 09.11.2012<br />
als betroffene Eigentümer einer Wohnung im<br />
Hause Stoltenrieden 18 haben wir uns mit<br />
den Planungsunterlagen des Bebauungsplans<br />
110 beschäftigt.<br />
Die Entscheidung im Jahre 1994 diese<br />
Wohnung zu erwerben wurde maßgeblich<br />
mit dem unverbaubaren Blick auf das angrenzende<br />
Naturschutzgebiet getroffen.<br />
Sofern die geplante Bebauung bezüglich der<br />
Lage <strong>und</strong> Größe an den vorhandenen Baukörper<br />
angepasst ist ergeben sich für uns<br />
keine Veränderungen - somit sind keine<br />
Einwände nötig.<br />
Sollten jedoch die zur Diskussion stehenden<br />
Varianten der Bebauung - mit der Verlängerung<br />
der Bebauung nach Osten beschlossen<br />
werden - ergeben sich für uns negative<br />
Auswirkungen.<br />
Die Wohnqualität würde durch die nicht<br />
mehr vorhandene Aussicht ins Grüne sondern<br />
dem Blick auf eine Hauswand sowie<br />
die damit verb<strong>und</strong>ene Verschattung der<br />
Wohnung stark eingeschränkt. Der Wert<br />
dieser Wohnung würde hierdurch erheblich<br />
gemindert.<br />
gen mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stol-<br />
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