und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Seite 22<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
bzw. den Einbau von nicht öffenbaren Fenstern (Lichtöffnungen) bzw. nur zum Reinigen<br />
zu öffnenden Fenstern ein Ausschluss von Immissionsorten erforderlich.<br />
Hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel wird den Anforderungen der TA<br />
Lärm entsprochen.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass der Schutz der angrenzenden geplanten Wohnbebauung<br />
vor Gewerbelärm sicher gestellt ist.<br />
c) Verkehrslärm<br />
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm<br />
berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten<br />
berücksichtigt.<br />
Die Straßenverkehrsbelastungen auf der Industriestraße wurden von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
zur Verfügung gestellt. Die Straßenverkehrsbelastungen der Straße Pölitzer Weg<br />
(L 90) wurden der manuellen Verkehrszählung der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (bast)<br />
entnommen. Die Verkehrsbelastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet.<br />
Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Prognosehorizont 2025) wurden von<br />
der Deutschen Bahn AG, Systemverb<strong>und</strong> Bahn – Umweltschutz Berlin zur Verfügung gestellt.<br />
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der<br />
RLS-90 für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong> der SCHALL 03 für den Schienenverkehrslärm.<br />
Im vorliegenden Fall ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant, da<br />
aufgr<strong>und</strong> der Ausweisung von Mischgebietsflächen <strong>und</strong> allgemeinen Wohngebietsflächen<br />
<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der bereits vorliegenden Belastung auf umliegenden Straßenabschnitten<br />
nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen ist.<br />
Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />
straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />
<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />
60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />
für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />
eingehalten.<br />
Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />
die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />
nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />
von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />
von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />
Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />
der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013