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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Seite 22<br />

Proj.Nr.: 13079<br />

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

bzw. den Einbau von nicht öffenbaren Fenstern (Lichtöffnungen) bzw. nur zum Reinigen<br />

zu öffnenden Fenstern ein Ausschluss von Immissionsorten erforderlich.<br />

Hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel wird den Anforderungen der TA<br />

Lärm entsprochen.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass der Schutz der angrenzenden geplanten Wohnbebauung<br />

vor Gewerbelärm sicher gestellt ist.<br />

c) Verkehrslärm<br />

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm<br />

berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten<br />

berücksichtigt.<br />

Die Straßenverkehrsbelastungen auf der Industriestraße wurden von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

zur Verfügung gestellt. Die Straßenverkehrsbelastungen der Straße Pölitzer Weg<br />

(L 90) wurden der manuellen Verkehrszählung der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (bast)<br />

entnommen. Die Verkehrsbelastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet.<br />

Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Prognosehorizont 2025) wurden von<br />

der Deutschen Bahn AG, Systemverb<strong>und</strong> Bahn – Umweltschutz Berlin zur Verfügung gestellt.<br />

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der<br />

RLS-90 für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong> der SCHALL 03 für den Schienenverkehrslärm.<br />

Im vorliegenden Fall ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant, da<br />

aufgr<strong>und</strong> der Ausweisung von Mischgebietsflächen <strong>und</strong> allgemeinen Wohngebietsflächen<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der bereits vorliegenden Belastung auf umliegenden Straßenabschnitten<br />

nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen ist.<br />

Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />

straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />

<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />

60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />

für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />

eingehalten.<br />

Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />

die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />

nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />

von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />

von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />

Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />

der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />

13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />

gedruckt: 28. Mai 2013

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