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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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der bestehenden Form zu beschließen. Sollten<br />

Sie dennoch für eine der geplanten Varianten<br />

entscheiden werden wir gemeinsam<br />

mit den anderen Eigentümern der Hauszeile<br />

Stoltenrieden 18-18b weitere rechtliche<br />

Schritte prüfen <strong>und</strong> angehen. Im Sinne unseres<br />

heutigen Demokratiedenkens finden<br />

wir es sehr schade, dass man uns nicht bereits<br />

im Vorwege mit in diese Planungen<br />

einbezogen hat. Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

15. Private vom 10.11.2012<br />

als Eigentümer einer Wohnung in der Hauszeile<br />

Stoltenrieden 18a sehe ich mich durch<br />

die vorgesehene neue Bebauung anstelle<br />

des bisherigen Hochhauses benachteiligt.<br />

Durch die in den Gr<strong>und</strong>maßen stark vergrößerte<br />

Hauszeile wird die bisherige freie Sicht<br />

sehr stark beschränkt, <strong>und</strong> ab dem frühen<br />

Nachmittag ist mit der Beschattung meiner<br />

Wohnung durch die neue Hauszeile zu<br />

rechnen.<br />

Die Lage der Wohnung war im Jahr 1994<br />

der Hauptgr<strong>und</strong> des Erwerbs derselben.<br />

Die mit der Verschlechterung der Lage verb<strong>und</strong>ene<br />

Wertminderung meiner Immobilie<br />

kann ich so nicht akzeptieren.<br />

Bitte planen sie eine Neubebauung nur in<br />

den bisherigen Hausgrenzen.<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

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