und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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der bestehenden Form zu beschließen. Sollten<br />
Sie dennoch für eine der geplanten Varianten<br />
entscheiden werden wir gemeinsam<br />
mit den anderen Eigentümern der Hauszeile<br />
Stoltenrieden 18-18b weitere rechtliche<br />
Schritte prüfen <strong>und</strong> angehen. Im Sinne unseres<br />
heutigen Demokratiedenkens finden<br />
wir es sehr schade, dass man uns nicht bereits<br />
im Vorwege mit in diese Planungen<br />
einbezogen hat. Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
15. Private vom 10.11.2012<br />
als Eigentümer einer Wohnung in der Hauszeile<br />
Stoltenrieden 18a sehe ich mich durch<br />
die vorgesehene neue Bebauung anstelle<br />
des bisherigen Hochhauses benachteiligt.<br />
Durch die in den Gr<strong>und</strong>maßen stark vergrößerte<br />
Hauszeile wird die bisherige freie Sicht<br />
sehr stark beschränkt, <strong>und</strong> ab dem frühen<br />
Nachmittag ist mit der Beschattung meiner<br />
Wohnung durch die neue Hauszeile zu<br />
rechnen.<br />
Die Lage der Wohnung war im Jahr 1994<br />
der Hauptgr<strong>und</strong> des Erwerbs derselben.<br />
Die mit der Verschlechterung der Lage verb<strong>und</strong>ene<br />
Wertminderung meiner Immobilie<br />
kann ich so nicht akzeptieren.<br />
Bitte planen sie eine Neubebauung nur in<br />
den bisherigen Hausgrenzen.<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
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