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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Der Antrag der CDU vom 5.5.2013 (Anlage 1) bezieht sich jedoch auf die erste Lärmkartierung<br />

von 2007 <strong>und</strong> die sich hieraus ergebende Lärmaktionsplanung von 2009.<br />

Am 15.07.2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung das Szenario A beschlossen.<br />

In diesem Szenario wurde neben der Geschwindigkeitsreduzierung an der B 75 <strong>und</strong> B<br />

208 auch eine verkehrsmengenabhängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h<br />

auf der A 1 empfohlen.<br />

Für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an B<strong>und</strong>esstraßen ist die Richtlinie<br />

für Verkehrslärmschutz an B<strong>und</strong>esstraßen in der Baulast des B<strong>und</strong>es (VLärmSchR 97)<br />

maßgebend.<br />

Lärmschutzmaßnahmen an Straßen können aktive Lärmschutzmaßnahmen sein wie<br />

Wälle, Wände <strong>und</strong> Einhausungen oder passive Lärmschutzmaßnahmen wie das Dämmen<br />

von Fenstern, Dächern <strong>und</strong> Hauswänden.<br />

Welche Form des Lärmschutzes zur Anwendung kommt ist anhand der gegeben Verhältnisse<br />

zu bewerten. Entscheidende Kriterien sind Anzahl <strong>und</strong> Funktion der zu schützenden<br />

baulichen Anlagen, sowie die allgemeine Vorbelastung. Gr<strong>und</strong>regel: Die Kosten<br />

für einen aktiven Lärmschutz dürfen nicht den Verkehrswert der schutzbedürftigen Anlagen<br />

überschreiten (§ 41, Abs. 2 BImSchG).<br />

Die Lärmkartierung 2009 hat ergeben, dass im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einzelne<br />

Wohngebäude in Rethwischhöhe, Rethwischmühle, Rehkoppel <strong>und</strong> im Umfeld der Autobahnmeisterei<br />

sehr hohen bis hohen Lärmbelastungen durch die BAB 1 ausgesetzt<br />

sind (70 dB – 60 dB Tags, 55 dB - 65 dB Nachts).<br />

Diese hohen Lärmbelastungen treten jedoch nur bei einzelnen Gebäuden auf, die Anzahl<br />

der betroffenen Personen ist hier deutlich geringer als z. B. an der Ratzeburger<br />

Straße oder Mewesstraße.<br />

Im Jahre 2008 fand ein Schriftwechsel mit dem Landesbetrieb für Straßen <strong>und</strong> Verkehr<br />

in Schleswig-Holstein statt, in dem die Stadt auf die Lärmbelastungen in den oben genannten<br />

Regionen an der A 1 hingewiesen hat.<br />

Der Landesbetrieb hat hierbei auf die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit von Schallschutzanlagen<br />

hingewiesen, wonach die Kosten für Schallschutzmaßnahmen im angemessenen<br />

Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen müssen.<br />

Unter diesem Aspekt der Angemessenheit von Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bereich<br />

Rehkoppel, Autobahnmeisterei anstelle von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, wie Dachdämmung, Schallfenster <strong>und</strong><br />

Schallschutzaußentüren. Zusätzlich wurden sog. Außenwohnbereichsentschädigungen<br />

an Anlieger gezahlt, sofern die Anlieger den angebotenen Maßnahmen zustimmten.<br />

Diese Vorgehensweise ist durch das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzrecht § 41, Abs. 2 legitimiert.<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014 -<br />

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