und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Der Antrag der CDU vom 5.5.2013 (Anlage 1) bezieht sich jedoch auf die erste Lärmkartierung<br />
von 2007 <strong>und</strong> die sich hieraus ergebende Lärmaktionsplanung von 2009.<br />
Am 15.07.2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung das Szenario A beschlossen.<br />
In diesem Szenario wurde neben der Geschwindigkeitsreduzierung an der B 75 <strong>und</strong> B<br />
208 auch eine verkehrsmengenabhängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h<br />
auf der A 1 empfohlen.<br />
Für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an B<strong>und</strong>esstraßen ist die Richtlinie<br />
für Verkehrslärmschutz an B<strong>und</strong>esstraßen in der Baulast des B<strong>und</strong>es (VLärmSchR 97)<br />
maßgebend.<br />
Lärmschutzmaßnahmen an Straßen können aktive Lärmschutzmaßnahmen sein wie<br />
Wälle, Wände <strong>und</strong> Einhausungen oder passive Lärmschutzmaßnahmen wie das Dämmen<br />
von Fenstern, Dächern <strong>und</strong> Hauswänden.<br />
Welche Form des Lärmschutzes zur Anwendung kommt ist anhand der gegeben Verhältnisse<br />
zu bewerten. Entscheidende Kriterien sind Anzahl <strong>und</strong> Funktion der zu schützenden<br />
baulichen Anlagen, sowie die allgemeine Vorbelastung. Gr<strong>und</strong>regel: Die Kosten<br />
für einen aktiven Lärmschutz dürfen nicht den Verkehrswert der schutzbedürftigen Anlagen<br />
überschreiten (§ 41, Abs. 2 BImSchG).<br />
Die Lärmkartierung 2009 hat ergeben, dass im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einzelne<br />
Wohngebäude in Rethwischhöhe, Rethwischmühle, Rehkoppel <strong>und</strong> im Umfeld der Autobahnmeisterei<br />
sehr hohen bis hohen Lärmbelastungen durch die BAB 1 ausgesetzt<br />
sind (70 dB – 60 dB Tags, 55 dB - 65 dB Nachts).<br />
Diese hohen Lärmbelastungen treten jedoch nur bei einzelnen Gebäuden auf, die Anzahl<br />
der betroffenen Personen ist hier deutlich geringer als z. B. an der Ratzeburger<br />
Straße oder Mewesstraße.<br />
Im Jahre 2008 fand ein Schriftwechsel mit dem Landesbetrieb für Straßen <strong>und</strong> Verkehr<br />
in Schleswig-Holstein statt, in dem die Stadt auf die Lärmbelastungen in den oben genannten<br />
Regionen an der A 1 hingewiesen hat.<br />
Der Landesbetrieb hat hierbei auf die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit von Schallschutzanlagen<br />
hingewiesen, wonach die Kosten für Schallschutzmaßnahmen im angemessenen<br />
Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen müssen.<br />
Unter diesem Aspekt der Angemessenheit von Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bereich<br />
Rehkoppel, Autobahnmeisterei anstelle von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, wie Dachdämmung, Schallfenster <strong>und</strong><br />
Schallschutzaußentüren. Zusätzlich wurden sog. Außenwohnbereichsentschädigungen<br />
an Anlieger gezahlt, sofern die Anlieger den angebotenen Maßnahmen zustimmten.<br />
Diese Vorgehensweise ist durch das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzrecht § 41, Abs. 2 legitimiert.<br />
O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\13.doc 10.02.2014 -<br />
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