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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Schadenersatzes in Höhe des geminderten<br />

Verkaufspreises.<br />

9. Private vom 15.11.2012<br />

Wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

angesehen <strong>und</strong> äußern<br />

uns hierzu wie folgt:<br />

Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />

18,18a, <strong>und</strong> 18b an die Eigentümer<br />

übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endet<br />

mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />

des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude, an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt<br />

keine Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicherweise<br />

zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus zwar weniger Geschosse<br />

erhalten soll, dafür aber von den Abmessungen<br />

im negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18, sondern<br />

Etwa im Bereich des Hauses 18a enden<br />

würde. Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie<br />

nicht mehr in die Natur, sondern auf<br />

Eine Hauswand schauen müssten. Darüber<br />

hinaus stellt sich auch das Problem der Beschattung<br />

dieser Wohnungen.<br />

Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />

werden ggf. allen Bewohnern<br />

der Hauszeile 18-18b des weiteren empfehlen-<br />

sofern eine der geplanten Varianten<br />

beschlossen werden sollterechtliche<br />

Schritte zu prüfen.<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Ver-<br />

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