und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Seite 19<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
5.3. Immissionen<br />
5.3.1. Allgemeines<br />
Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A<br />
[16] auf Gr<strong>und</strong>lage der Rechenregeln der RLS-90 [8] für den Straßenverkehrslärm <strong>und</strong><br />
der SCHALL 03 [9] für den Schienenverkehrslärm.<br />
Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen<br />
Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Immissionshöhen<br />
betragen für das Erdgeschoss 2,5 m über Gelände sowie jeweils 2,8 m<br />
zusätzlich für jedes weitere Geschoss.<br />
Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der<br />
Lärmquellen sind aus der Anlage A 1.1 ersichtlich.<br />
5.3.2. Schutz des Plangebiets vor Verkehrslärm<br />
Innerhalb des Plangebiets ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet <strong>und</strong> Mischgebiet<br />
geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in der Anlage 0<br />
dargestellt.<br />
Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen des Mischgebietes im<br />
straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 66,9 dB(A) tags<br />
<strong>und</strong> 60,0 dB(A) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von<br />
60 dB(A) tags <strong>und</strong> 50 dB(A) nachts werden überwiegend überschritten. Die Immissionsgrenzwerte<br />
für Mischgebiete von 64 dB(A) tags <strong>und</strong> 54 dB(A) nachts werden teilweise<br />
eingehalten.<br />
Südöstlich der Straße Stoltenrieden werden im Bereich des allgemeinen Wohngebietes<br />
die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />
nachts überwiegend überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete<br />
von 59 dB(A) tags wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten, der Immissionsgrenzwert<br />
von 49 dB(A) nachts wird überschritten.<br />
Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen <strong>und</strong><br />
der Erschließung des Plangebietes nicht möglich.<br />
Ges<strong>und</strong>e Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse können aufgr<strong>und</strong> der Bauweise durch Gr<strong>und</strong>rissgestaltung<br />
(Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite),<br />
Abrücken der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden.<br />
Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- <strong>und</strong> Wohnnutzungen<br />
vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109. Die Dimensionierung des passiven<br />
Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109.<br />
Die Lärmpegelbereiche werden nach DIN 4109 [6], Ziffer 5.5 ermittelt. Rührt die Geräuschbelastung<br />
von mehreren verschiedenartigen Quellen her, so ist gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />
maßgebliche Außenlärmpegel durch Überlagerung von im vorliegenden Fall Verkehrs<strong>und</strong><br />
Gewerbelärm für den Tagesabschnitt zu bilden.<br />
LAIRM CONSULT GmbH 28. Mai 2013 13079_bericht.docx<br />
gedruckt: 28. Mai 2013