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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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- 2 -<br />

11/85 aus der Flur 8 <strong>und</strong> dem Wegeflurstück 62/37 aus der Flur 21, der Gemarkung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Die Johannes-Ströh-Straße wird als Ortsstraße, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG,<br />

eingestuft.<br />

2.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des<br />

Widmungsverfahrens für die Parkplatzflächen mit den Wegeflurstücken 429, 430, 431,<br />

28/19, 28/21, 28/29, 28/37, 28/31 aus der Flur 8, der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Die Parkplatzflächen der Johannes-Ströh-Straße werden als sonstige öffentliche<br />

Straße, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG, eingestuft.<br />

Die Widmung erfolgt für die auf dem beigefügten Plan aufgeführten Flurstücke.<br />

Tassilo von Bary<br />

Bürgermeister<br />

O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\14.doc 10.02.2014

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