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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von Behörden<br />

sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden<br />

anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 (1)<br />

BauGB in der Zeit vom 28.11.2013 bis zum 11.12.2013 sowie nach §§ 4 (1) <strong>und</strong> 2 (2)<br />

BauGB in der Zeit vom 19.11.2013 bis zum 27.12.2013 zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 52 – 2. Änderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2014<br />

Behörden<br />

Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />

1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />

<strong>und</strong> Technologie vom 10.12.2013<br />

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 52 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />

Hinsicht keine Bedenken, wenn folgender<br />

Punkt berücksichtigt wird:<br />

Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der<br />

Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen<br />

die zu erwartenden Verkehrsmengen<br />

auf den Straßen des überörtlichen<br />

Verkehrs berücksichtigt werden <strong>und</strong> die<br />

Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt<br />

ist.<br />

Immissionsschutz kann von den Baulastträgern<br />

der Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht<br />

gefordert werden.<br />

Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />

<strong>und</strong> straßenverkehrlichen Bereich nur<br />

auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs.<br />

2. LLUR, Technischer Umweltschutz vom<br />

20.12.2013<br />

zu den mir vorgelegten o. g. Planunterlagen<br />

habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes<br />

keine Bedenken <strong>und</strong> Hinweise, wenn die vorgeschlagenen<br />

Lärmminderungsmaßnahmen<br />

aus dem schalltechnischen Bericht umgesetzt<br />

werden.<br />

Bei Planänderungen <strong>und</strong> Ergänzung bitte ich<br />

um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />

geänderten oder ergänzten Teile.<br />

3. Kreis Stormarn vom 23.12.2013<br />

Bei weiterer Planbearbeitung sind aus Sicht<br />

des Kreises die nachfolgend aufgeführten Belange<br />

entsprechend zu berücksichtigen:<br />

1. Städtebau:<br />

Gegen die Ansiedlung eines innerstädtischen<br />

Fachmarktzentrums bestehen aus ortsplanerischer<br />

sowie städtebaulicher Sicht keine Bedenken.<br />

Ich weise darauf hin, dass zum Satzungsbeschluss<br />

der Durchführungsvertrag vorliegen<br />

muss.<br />

2. Landschaftspflege:<br />

Zur B-Plan-Änderung bestehen keine gr<strong>und</strong>-<br />

Die Anregung wurde bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Die Lärmminderungsmaßnahmen<br />

werden in den Durchführungsvertrag<br />

aufgenommen, der<br />

zwischen der Stadt <strong>und</strong> dem<br />

Investor geschlossen wird.<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Anlage 1

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