und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> von Behörden<br />
sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden<br />
anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung nach § 3 (1)<br />
BauGB in der Zeit vom 28.11.2013 bis zum 11.12.2013 sowie nach §§ 4 (1) <strong>und</strong> 2 (2)<br />
BauGB in der Zeit vom 19.11.2013 bis zum 27.12.2013 zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 52 – 2. Änderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Beschluss Bau- <strong>und</strong> <strong>Planungsausschuss</strong>: 10.02.2014<br />
Behörden<br />
Nr. Stellungnahmen Abwägung<br />
1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr<br />
<strong>und</strong> Technologie vom 10.12.2013<br />
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 52 der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> bestehen in verkehrlicher<br />
Hinsicht keine Bedenken, wenn folgender<br />
Punkt berücksichtigt wird:<br />
Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der<br />
Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen<br />
die zu erwartenden Verkehrsmengen<br />
auf den Straßen des überörtlichen<br />
Verkehrs berücksichtigt werden <strong>und</strong> die<br />
Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt<br />
ist.<br />
Immissionsschutz kann von den Baulastträgern<br />
der Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht<br />
gefordert werden.<br />
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen<br />
<strong>und</strong> straßenverkehrlichen Bereich nur<br />
auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs.<br />
2. LLUR, Technischer Umweltschutz vom<br />
20.12.2013<br />
zu den mir vorgelegten o. g. Planunterlagen<br />
habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes<br />
keine Bedenken <strong>und</strong> Hinweise, wenn die vorgeschlagenen<br />
Lärmminderungsmaßnahmen<br />
aus dem schalltechnischen Bericht umgesetzt<br />
werden.<br />
Bei Planänderungen <strong>und</strong> Ergänzung bitte ich<br />
um erneute Beteiligung mit Benennung der<br />
geänderten oder ergänzten Teile.<br />
3. Kreis Stormarn vom 23.12.2013<br />
Bei weiterer Planbearbeitung sind aus Sicht<br />
des Kreises die nachfolgend aufgeführten Belange<br />
entsprechend zu berücksichtigen:<br />
1. Städtebau:<br />
Gegen die Ansiedlung eines innerstädtischen<br />
Fachmarktzentrums bestehen aus ortsplanerischer<br />
sowie städtebaulicher Sicht keine Bedenken.<br />
Ich weise darauf hin, dass zum Satzungsbeschluss<br />
der Durchführungsvertrag vorliegen<br />
muss.<br />
2. Landschaftspflege:<br />
Zur B-Plan-Änderung bestehen keine gr<strong>und</strong>-<br />
Die Anregung wurde bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Die Lärmminderungsmaßnahmen<br />
werden in den Durchführungsvertrag<br />
aufgenommen, der<br />
zwischen der Stadt <strong>und</strong> dem<br />
Investor geschlossen wird.<br />
Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Dem Hinweis wird gefolgt.<br />
Anlage 1