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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Seitens der WAS werden hinsichtlich der vorgelegten<br />

Planung keine Anregungen bzw. Bedenken<br />

vorgetragen.<br />

9. Innenministerium, Landesplanung<br />

vom 20.12.2013<br />

Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

nach § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i.d.F.<br />

der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996<br />

(GVOBL SchL-H. S. 232), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des<br />

Landesverwaltungsgesetzes <strong>und</strong> anderer Vorschriften<br />

vom 15. Dezember 2005 (GVOBL<br />

SchL-H. S. 542);<br />

Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />

Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 19.<br />

November 2013<br />

Die Stellungnahme der WAS<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

Klarstellung: die Beteiligung der<br />

Landesplanung erfolgte gem.<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> plant im Rahmen der<br />

Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 52 "Fachmarktzentrum<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>" für das Gebiet in der<br />

Innenstadt "nordwestlich der Kreuzung Berliner<br />

Ring / Lübecker Straße auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

Flurstücknr. 41/23 (Flur 13)" die Schaffung der<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Errichtung eines Fachmarktzentrums.<br />

Dazu soll anstelle der bisherigen Festsetzung<br />

"Fläche für den Gemeinbedarf - Post" ein sonstiges<br />

Sondergebiet "Gebiet für Einkaufszentren<br />

<strong>und</strong> großflächige Einzelhandelsbetriebe" ausgewiesen<br />

werden, in dem folgende Nutzungen<br />

zulässig sind :<br />

• Erdgeschoss:<br />

− Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit<br />

den Kernsortimenten Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel,<br />

Getränke, Reformwaren <strong>und</strong> Tabak<br />

mit mindestens 1.500 m2 Verkaufsfläche<br />

(VKF);<br />

− Einzelhandelsbetriebe mit jeweils mindestens<br />

200 m2 VKF.<br />

• Obergeschoss:<br />

− Einzelhandelsbetriebe mit jeweils mindestens<br />

200 m2 VKF;<br />

− Büronutzungen, Verwaltungen <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

• Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften im funktionalen<br />

Zusammenhang mit Einzelhandelsbetrieben<br />

<strong>und</strong> ausnahmsweise Gewerbebetriebe.<br />

Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 liegt<br />

in zentraler Lage der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im<br />

nördlichen Randbereich des im Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />

für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

aus dem Jahre 2008 definierten Zentralen Versorgungsbereiches.<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong><br />

Anlage 1

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