und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Durch diese, von Ihnen geplante Aufhebung<br />
<strong>und</strong> Änderung der bisher zulässigen Nutzung<br />
des Wohngebietes „Stoltenrieden",<br />
wird die Wohnqualität meiner Wohnung gemindert.<br />
Es ist zu befürchten, dass ich<br />
dadurch einen erheblichen Wertverlust erleide.<br />
Ich bitte Sie daher die Überplanung des<br />
Hochhausgeländes, für die ich Verständnis<br />
habe, so zu gestalten, dass mir die Sicht<br />
nicht in die freie Natur genommen wird. Das<br />
letzte Hochhaus "Stoltenrieden 14-16", was<br />
direkt gegenüber dem Haus „Stoltenrieden<br />
18" liegt, sollte über die jetzige überbaubare<br />
Fläche nicht verlängert werden.<br />
Ich hoffe, dass Sie Verständnis für mein Anliegen<br />
aufbringen <strong>und</strong> entsprechend die Planung,<br />
meinen Wünschen entsprechend, gestalten.<br />
Sollte die Planung jedoch so gestaltet werden,<br />
dass mir bzw. meinen Mietern in Zukunft<br />
die Sicht in die freie Natur <strong>und</strong> somit<br />
ein Teil der Lebensqualität genommen wird,<br />
werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten<br />
ausschöpfen, um das zu verhindern.<br />
14. Private vom 11.11.2012<br />
wir haben uns vor kurzen die ausgelegten<br />
Planungsunterlagen angesehen <strong>und</strong> äußern<br />
uns hiermit wie folgt:<br />
Im Jahre 1994 haben wir unsere Eigentumswohnung<br />
in der Hauszeile 18-18b erworben.<br />
Ausschlaggebend für unsere Kaufentscheidung<br />
war damals der unverbaubare<br />
Blick ins Naturschutzgebiet nach Osten un-<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />
weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />
Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />
öffentliche Interesse bewahren.<br />
Dabei orientiert sie sich nicht an<br />
Einzelinteressen, wie z.B. am<br />
Interesse eines Investors, ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />
zu bebauen, sondern sieht,<br />
wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die<br />
heutigen Hochhaus-<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />
Interessen des nachbarlichen<br />
Einwenders wird eingegangen,<br />
indem die Baugrenzen einen<br />
ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />
sie im nördlich angrenzenden<br />
Baugebiet auch vorhanden sind.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stü-<br />
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