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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Durch diese, von Ihnen geplante Aufhebung<br />

<strong>und</strong> Änderung der bisher zulässigen Nutzung<br />

des Wohngebietes „Stoltenrieden",<br />

wird die Wohnqualität meiner Wohnung gemindert.<br />

Es ist zu befürchten, dass ich<br />

dadurch einen erheblichen Wertverlust erleide.<br />

Ich bitte Sie daher die Überplanung des<br />

Hochhausgeländes, für die ich Verständnis<br />

habe, so zu gestalten, dass mir die Sicht<br />

nicht in die freie Natur genommen wird. Das<br />

letzte Hochhaus "Stoltenrieden 14-16", was<br />

direkt gegenüber dem Haus „Stoltenrieden<br />

18" liegt, sollte über die jetzige überbaubare<br />

Fläche nicht verlängert werden.<br />

Ich hoffe, dass Sie Verständnis für mein Anliegen<br />

aufbringen <strong>und</strong> entsprechend die Planung,<br />

meinen Wünschen entsprechend, gestalten.<br />

Sollte die Planung jedoch so gestaltet werden,<br />

dass mir bzw. meinen Mietern in Zukunft<br />

die Sicht in die freie Natur <strong>und</strong> somit<br />

ein Teil der Lebensqualität genommen wird,<br />

werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten<br />

ausschöpfen, um das zu verhindern.<br />

14. Private vom 11.11.2012<br />

wir haben uns vor kurzen die ausgelegten<br />

Planungsunterlagen angesehen <strong>und</strong> äußern<br />

uns hiermit wie folgt:<br />

Im Jahre 1994 haben wir unsere Eigentumswohnung<br />

in der Hauszeile 18-18b erworben.<br />

Ausschlaggebend für unsere Kaufentscheidung<br />

war damals der unverbaubare<br />

Blick ins Naturschutzgebiet nach Osten un-<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wird auch<br />

weiterhin die Möglichkeiten ihrer<br />

Planungshoheit nutzen <strong>und</strong> das<br />

öffentliche Interesse bewahren.<br />

Dabei orientiert sie sich nicht an<br />

Einzelinteressen, wie z.B. am<br />

Interesse eines Investors, ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück möglichst renditesicher<br />

zu bebauen, sondern sieht,<br />

wie in diesem Fall, sehr ähnliche<br />

Bebauungsmöglichkeiten für die<br />

heutigen Hochhaus-<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke vor. Auf die privaten<br />

Interessen des nachbarlichen<br />

Einwenders wird eingegangen,<br />

indem die Baugrenzen einen<br />

ähnlichen Abstand aufweisen, wie<br />

sie im nördlich angrenzenden<br />

Baugebiet auch vorhanden sind.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stü-<br />

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