und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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lang des Glindhorstgrabens, sehen aber jeweils<br />
die Errichtung von Tiefgaragen nahe<br />
den Niederungsflächen vor. Bereits heute<br />
sind häufig Überschwemmungen / Rückstaueffekte<br />
von Oberflächenwasser im Bereich<br />
der vorhandenen Stellplatzanlagen zu<br />
beobachten.<br />
In Bezug auf Gründungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
insb. den Tiefgaragenbau sind im Rahmen<br />
der Umweltprüfung bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte<br />
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auch auf die Feuchtbiotope<br />
am Glindhorstgraben zu untersuchen.<br />
Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
des Niederungsgebietes <strong>und</strong><br />
der daran geknüpften Feuchtbiotope muss<br />
zur Erhaltung der ökologisch hochwertigen<br />
<strong>und</strong> teils gesetzlich geschützten Biotope<br />
ausgeschlossen werden. Wie dies ggf. durch<br />
technische Lösungen bewerkstelligt werden<br />
kann, ist in der Umweltprüfung darzulegen<br />
(Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen).<br />
Im Weiteren sind aufgr<strong>und</strong> der Hanglage<br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu<br />
erwarten. Diese sollten durch klare Festsetzungen<br />
zur Höhenstaffelung der baulichen<br />
Anlagen sowie zu den zulässigen Bodenbewegungen<br />
im Zuge der Errichtung<br />
der Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />
4. Bodenschutz:<br />
Es bestehen hinsichtlich der Planung Bedenken.<br />
Insbesondere zu Ziffer 7 der Begründung<br />
sind folgende Hinweise zu beachten:<br />
4.1 Industriestraße l<br />
Im südlichen Bereich des Planungsgebietes<br />
befindet sich unter der Adresse Industriestraße<br />
l, Flurstück 101/22, Flur 8, Gemarkung<br />
<strong>Oldesloe</strong> eine Altlastenverdachtsfläche.<br />
Der Altlastenverdacht wurde 2009<br />
durch die UBB festgestellt. Die hier vorliegenden<br />
Daten belegen, dass das Gr<strong>und</strong>stück<br />
zwischen 1966 bis 1995 als Kfz-<br />
im Bereich der geplanten Tiefgaragen<br />
ggf. erforderlich sind, bezüglich<br />
ihrer Auswirkungen auf<br />
Fauna <strong>und</strong> Flora im Hang- <strong>und</strong><br />
Niederungsbereich des Glindhorstgrabens<br />
beurteilt. Ggf. werden<br />
Festsetzungen zu zeitlichen<br />
Beschränkungen der Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />
getroffen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
werden im Umweltbericht<br />
dargestellt. Der Bebauungsplan<br />
setzt eine Höhenstaffelung<br />
von Osten nach Westen<br />
fest. Gebäude sind lediglich nur<br />
oberhalb des Hanges möglich,<br />
die vorhandenen Gehölzbestände<br />
werden soweit wie möglich<br />
erhalten, um die schon heute<br />
vorhandene Kulisse im Osten der<br />
Hochhäuser beizubehalten. Die<br />
Erschließungsmaßnahmen sind<br />
auf ein Minimum reduziert, da<br />
zukünftig alle Stellplatzanlagen<br />
unterirdisch in Tiefgaragen<br />
nachgewiesen werden müssen.<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Das Flurstück 101/22 ist heute<br />
zu einem verhältnismäßig großen<br />
Anteil versiegelt, Niederschlagswasser<br />
tritt also nur in<br />
einem geringen Umfang in die<br />
darunterliegenden Bodenschichten<br />
ein. Um das vorhandene Risiko<br />
evtl. vorhandener Altlasten<br />
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