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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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lang des Glindhorstgrabens, sehen aber jeweils<br />

die Errichtung von Tiefgaragen nahe<br />

den Niederungsflächen vor. Bereits heute<br />

sind häufig Überschwemmungen / Rückstaueffekte<br />

von Oberflächenwasser im Bereich<br />

der vorhandenen Stellplatzanlagen zu<br />

beobachten.<br />

In Bezug auf Gründungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

insb. den Tiefgaragenbau sind im Rahmen<br />

der Umweltprüfung bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte<br />

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auch auf die Feuchtbiotope<br />

am Glindhorstgraben zu untersuchen.<br />

Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

des Niederungsgebietes <strong>und</strong><br />

der daran geknüpften Feuchtbiotope muss<br />

zur Erhaltung der ökologisch hochwertigen<br />

<strong>und</strong> teils gesetzlich geschützten Biotope<br />

ausgeschlossen werden. Wie dies ggf. durch<br />

technische Lösungen bewerkstelligt werden<br />

kann, ist in der Umweltprüfung darzulegen<br />

(Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen).<br />

Im Weiteren sind aufgr<strong>und</strong> der Hanglage<br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu<br />

erwarten. Diese sollten durch klare Festsetzungen<br />

zur Höhenstaffelung der baulichen<br />

Anlagen sowie zu den zulässigen Bodenbewegungen<br />

im Zuge der Errichtung<br />

der Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />

4. Bodenschutz:<br />

Es bestehen hinsichtlich der Planung Bedenken.<br />

Insbesondere zu Ziffer 7 der Begründung<br />

sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

4.1 Industriestraße l<br />

Im südlichen Bereich des Planungsgebietes<br />

befindet sich unter der Adresse Industriestraße<br />

l, Flurstück 101/22, Flur 8, Gemarkung<br />

<strong>Oldesloe</strong> eine Altlastenverdachtsfläche.<br />

Der Altlastenverdacht wurde 2009<br />

durch die UBB festgestellt. Die hier vorliegenden<br />

Daten belegen, dass das Gr<strong>und</strong>stück<br />

zwischen 1966 bis 1995 als Kfz-<br />

im Bereich der geplanten Tiefgaragen<br />

ggf. erforderlich sind, bezüglich<br />

ihrer Auswirkungen auf<br />

Fauna <strong>und</strong> Flora im Hang- <strong>und</strong><br />

Niederungsbereich des Glindhorstgrabens<br />

beurteilt. Ggf. werden<br />

Festsetzungen zu zeitlichen<br />

Beschränkungen der Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />

getroffen.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

werden im Umweltbericht<br />

dargestellt. Der Bebauungsplan<br />

setzt eine Höhenstaffelung<br />

von Osten nach Westen<br />

fest. Gebäude sind lediglich nur<br />

oberhalb des Hanges möglich,<br />

die vorhandenen Gehölzbestände<br />

werden soweit wie möglich<br />

erhalten, um die schon heute<br />

vorhandene Kulisse im Osten der<br />

Hochhäuser beizubehalten. Die<br />

Erschließungsmaßnahmen sind<br />

auf ein Minimum reduziert, da<br />

zukünftig alle Stellplatzanlagen<br />

unterirdisch in Tiefgaragen<br />

nachgewiesen werden müssen.<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Das Flurstück 101/22 ist heute<br />

zu einem verhältnismäßig großen<br />

Anteil versiegelt, Niederschlagswasser<br />

tritt also nur in<br />

einem geringen Umfang in die<br />

darunterliegenden Bodenschichten<br />

ein. Um das vorhandene Risiko<br />

evtl. vorhandener Altlasten<br />

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