und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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gem Verkauf der Wohnung ).<br />
12. Private vom 12.11.2012<br />
als Eigentümer der WE-Nr. 0148+2023 im<br />
Haus Stoltenrieden 18a erheben wir strikten<br />
Einwand gegen die Umsetzung der ausgelegten<br />
Varianten des Bebauungsplanes, da<br />
dadurch der Wert <strong>und</strong> die Wohnqualität unserer<br />
Immobilie erheblich gemindert würde.<br />
Wir haben uns seinerzeit für den Erwerb<br />
dieser Immobilie auch <strong>und</strong> im Besonderen<br />
wegen Ihrer naturnahen Lage <strong>und</strong> den freien<br />
Blick auf das Biotop entschieden.<br />
Der anstelle des heutigen Hochhauses Stoltenrieden<br />
14-16 nach Abriss geplante Neubau<br />
würde den freien Blick verbauen <strong>und</strong><br />
auch zu Verschattungen der Häuserzeile 18<br />
führen.<br />
Wir empfehlen, einen Neubau der Häuserzeile<br />
14-16 nur in dem bestehenden Ausmaß<br />
zu beschließen <strong>und</strong> zu genehmigen.<br />
Andernfalls werden wir die Einleitung rechtlicher<br />
Schritte prüfen.<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />
zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />
wie hier der teilweise<br />
Verlust von Aussichten ins<br />
Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“<br />
auf die Grünanlagen bzw. die<br />
Niederung des Glindhorstgrabens<br />
behalten zu wollen. Die<br />
geplanten Baugrenzen halten<br />
einen Abstand zur nördlichen<br />
Nachbarbebauung, die in etwa<br />
dem Abstand zwischen den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />
erscheint zumutbar, da er<br />
auch in der Nachbarschaft bei<br />
einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />
in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />
in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />
möglich sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
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