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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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gem Verkauf der Wohnung ).<br />

12. Private vom 12.11.2012<br />

als Eigentümer der WE-Nr. 0148+2023 im<br />

Haus Stoltenrieden 18a erheben wir strikten<br />

Einwand gegen die Umsetzung der ausgelegten<br />

Varianten des Bebauungsplanes, da<br />

dadurch der Wert <strong>und</strong> die Wohnqualität unserer<br />

Immobilie erheblich gemindert würde.<br />

Wir haben uns seinerzeit für den Erwerb<br />

dieser Immobilie auch <strong>und</strong> im Besonderen<br />

wegen Ihrer naturnahen Lage <strong>und</strong> den freien<br />

Blick auf das Biotop entschieden.<br />

Der anstelle des heutigen Hochhauses Stoltenrieden<br />

14-16 nach Abriss geplante Neubau<br />

würde den freien Blick verbauen <strong>und</strong><br />

auch zu Verschattungen der Häuserzeile 18<br />

führen.<br />

Wir empfehlen, einen Neubau der Häuserzeile<br />

14-16 nur in dem bestehenden Ausmaß<br />

zu beschließen <strong>und</strong> zu genehmigen.<br />

Andernfalls werden wir die Einleitung rechtlicher<br />

Schritte prüfen.<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw. Gebäude<br />

zulässt. Zumutbare Einschränkungen,<br />

wie hier der teilweise<br />

Verlust von Aussichten ins<br />

Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“<br />

auf die Grünanlagen bzw. die<br />

Niederung des Glindhorstgrabens<br />

behalten zu wollen. Die<br />

geplanten Baugrenzen halten<br />

einen Abstand zur nördlichen<br />

Nachbarbebauung, die in etwa<br />

dem Abstand zwischen den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />

erscheint zumutbar, da er<br />

auch in der Nachbarschaft bei<br />

einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />

in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />

in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />

möglich sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

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